Krankenkassen: Beratung auch bei telefonischer Krankschreibung

Berlin (dpa) - Auch bei den aktuell wegen der Corona-Pandemie
möglichen telefonischen Krankenschreibungen ist aus Sicht der
Krankenkassen eingehende ärztliche Beratung wichtig. «Bis Ende März

ist die telefonische Krankschreibung bei leichten
Atemwegserkrankungen bereits heute möglich», sagte der Sprecher des
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz,
am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Diese
Sonderregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss, das für die
Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im
Gesundheitswesen, Anfang Dezember beschlossen. «Wichtig ist, dass
sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte persönlich vom Zustand

der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische
Befragung überzeugen», sagte Lanz.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am
Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium
gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen. 


Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen
und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden,
telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine
einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für
weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 

Ferner können Krankenhausärztinnen und -ärzte eine Arbeitsunfähigke
it
für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen. Diese Regelung tritt
nach jetzigem Stand am 31. Mai außer Kraft.