Telefonische Krankschreibungen sollen verlängert werden

Magdeburg (dpa) - Die Gesundheitsminister der Länder haben den
niedergelassenen Ärzten mit Blick auf die schnelle Verbreitung der
Corona-Variante Omikron Unterstützung zugesagt. In einer Videoschalte
am Montagabend baten die Ressortchefs das
Bundesgesundheitsministerium, die Regelungen zur telefonischen
Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen zu verlängern. Die Ärzte
bräuchten diese Unterstützung, «damit sie nicht von Patienten
überrollt werden», sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra
Grimm-Benne nach den Beratungen. Die SPD-Politikerin ist aktuell
Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Zudem soll es weiterhin möglich sein, dass ärztliche und
psychotherapeutische Konsultationen digital erfolgen. Auch einen
Rettungsschirm für Praxen soll es geben, wenn diese einen hohen
Personalausfall haben oder nicht akute Behandlungen verschoben werden
müssten. Das Bundesgesundheitsministerium soll zudem die
Kostenübernahme bei der Aufnahme ausländischer Patienten in
Deutschland klären.

Die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus' von sechs auf drei Monate
war in der Schalte ebenfalls Thema. Die Länder-Ressortchefs baten das
Bundesgesundheitsministerium, Übergangsregelungen für betroffene
Personen zu erarbeiten. Diese seien insbesondere für gebuchte Reisen
und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, sagte Grimm-Benne.
«Das ist als Problemstellung erkannt worden.»

Laut Grimm-Benne kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) in der Schalte an, dass weitere Modellrechnungen durchgeführt
würden, wie schnell sich Omikron in Deutschland verbreiten werde.
Derzeit gehe man von einer Verdopplung der Zahlen alle sechseinhalb
Tage aus, sagte Grimm-Benne. Die Ergebnisse sollen am Wochenende in
einer weiteren Konferenz der Gesundheitsminister diskutiert werden.

Änderungen könnte es demnächst auch bei der Teststrategie geben, um
einer Überlastung der Laborkapazitäten entgegenzuwirken. Eine
Freitestung aus der Quarantäne oder Isolation soll grundsätzlich mit
einem Schnelltest statt einem PCR-Test durchgeführt werden. Lediglich
bei Beschäftigten der kritischen Infrastruktur wie in Pflegeheimen
und Krankenhäusern soll in diesen Fällen noch ein PCR-Test erfolgen.
Wer in Quarantäne müsse, habe jedoch weiterhin Anspruch auf einen
PCR-Test, sagte Grimm-Benne.