Bund zahlt Freihaltepauschalen an Brandenburger Krankenhäuser

Potsdam (dpa/bb) - Für die Freihaltung von Betten für Covid-Patienten
und die Verschiebung von planbaren Operationen erhalten die
Brandenburger Krankenhäuser finanziellen Ausgleich vom Bund. Nach
Angaben des Gesundheitsministeriums in Potsdam werden rund 51,5
Millionen Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an das
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ausgezahlt, das das Geld
umgehend an die derzeit 42 berechtigten Krankenhäuser weitergibt.

Die Ausfälle der Einnahmen werden rückwirkend ab dem 15. November
2021 ausgeglichen, wie es am Montag weiter hieß. Anspruch haben
Krankenhäuser, die am gestuften System von Notfallstrukturen
teilnehmen. Grundlage für die finanziellen Hilfen ist ein neues
Verfahren der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser im
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), dass am 10. Dezember des
vergangenen Jahres eingeführt wurde.

Neben den Freihaltepauschalen erfolgt heute zudem die zweite
Auszahlung für Versorgungsaufschläge durch das BAS. Insgesamt
erhalten Brandenburgs Kliniken aufgrund der Sonderbelastungen rund
20,6 Millionen Euro für die Versorgung von Covid-Patienten aus der
Liquiditätsreserve des Bundes.

«Keine Klinik darf durch die Corona-Pandemie in finanzielle
Schieflage geraten», betonte Brandenburgs Gesundheitsministerin
Ursula Nonnemacher (Grüne). Sie warb einmal mehr für das Impfen gegen
das Coronavirus, auch als «Solidarität mit denen, die unser
Gesundheitssystem am Laufen halten». Für alle Beschäftigten in
Krankenhäusern und im medizinischen Bereich bedeute diese Zeit eine
enorme Belastung. Über die weitere Entwicklung in der Pandemie zeigte
sie sich besorgt. «Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die
Omikron-Welle auf das Gesundheitssystem auswirken wird.»