Neue Corona-Regeln ab Montag in Brandenburg - 2G plus für Gaststätten

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg gelten die schärferen Corona-Regeln
von Montag an. Die 2G-plus-Regel greift dann für den Besuch von
Gaststätten. Wer geimpft und genesen ist, aber keine Booster-Impfung
hat, braucht einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Kinder unter
6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Wer unter 18 Jahren ist, braucht
einen Nachweis für die vollständige Impfung, aber keinen Test und
keine Booster-Impfung.

Die 2G-plus-Regel gilt aber nicht mehr, wenn sich die Lage in den
Krankenhäusern entspannt. Nach einem Kompromiss mit der CDU wird sie
ausgesetzt, wenn die Warnampel bei der Sieben-Tage-Inzidenz neuer
Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang auf Gelb
oder Grün ist und zugleich beim Anteil der Intensivbetten mit
Covid-19-Patienten auf Grün. Das ist derzeit nicht der Fall.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Tragepflicht für FFP2-Masken und OP-Masken wird ausgeweitet:
Bisher konnten sie in Innenräumen etwa in Kinos, Theatern und bei
Gerichtsverhandlungen abgenommen werden, falls bis zum nächsten
Sitzplatz mindestens ein Meter Abstand war. Das fällt jetzt weg.