Kliniken müssen seit Jahresbeginn Stationsapotheker einsetzen

Wenn Patienten viele verschiedene Medikamente einnehmen, kann dies zu
gefährlichen Wechselwirkungen führen. In den Krankenhäusern in
Niedersachsen sollen Arzneimittel-Experten für zusätzliche Sicherheit
sorgen - Anstoß dazu gab eine beispiellose Mordserie.

Hannover (dpa/lni) - Als erstes Bundesland hat Niedersachsen
sogenannte Stationsapotheker in den Kliniken im Land zur Pflicht
gemacht. Die Experten für Arzneimittel beraten und unterstützen Ärzte

sowie Pflegepersonal und sollen damit für mehr Patientensicherheit
sorgen, wie die Apothekerkammer Niedersachsen mitteilte. Oft erhalten
Klinikpatienten eine Vielzahl von Medikamenten, dabei kann es zu
Fehlern kommen. Im Herbst 2018 hatte der niedersächsische Landtag ein
neues Krankenhausgesetz beschlossen und darin unter anderem die
verpflichtende Einführung der Stationsapotheker spätestens im Jahr
2022 festgelegt. Das Parlament reagierte damals auf eine Serie von
Patientenmorden in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.

Der frühere Pfleger Niels Högel wurde im Juni 2019 vom Landgericht
Oldenburg wegen 85 Morden zu einer lebenslangen Haftstrafe
verurteilt. Er hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 in den beiden
Kliniken mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Wenn Högel im Dienst
war, stieg der Verbrauch bestimmter Medikamente, die der Pfleger den
wehrlosen Patienten ohne Indikation spritzte.

Voraussetzung für den Einsatz als Stationsapothekerin oder
Stationsapotheker sei die abgeschlossene oder begonnene, mindestens
dreijährige Weiterbildung im Fachgebiet Klinische Pharmazie, teilte
das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Inzwischen hätten
landesweit 212 Apothekerinnen und Apotheker diese abgeschlossen, 114
seien noch in der Weiterbildung. Die Krankenhausträger bestimmten
selbst, in welchem Umfang und auf welchen Stationen die Expertinnen
und Experten tätig werden.

Die Stärkung der Patientensicherheit sei ein begrüßenswertes Ziel,
teilte die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) mit.
Allerdings sei der Gesetzgeber mit der verpflichtenden Einführung der
Stationsapotheker über dieses Ziel hinausgeschossen. Die Kosten
blieben allein an den Kliniken hängen, kritisierte die NKG.