AfD scheitert mit Antrag gegen Corona-Maßnahmenverordnung zu Schulen
Weimar (dpa/th) - Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist mit einem
Eilantrag gegen die Bestimmungen der Corona-Maßnahmeverordnung zum
Schulunterricht gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof habe den
Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, teilte das Gericht am
Freitag mit. Die AfD wollte erreichen, dass die Regelungen zum
Schulunterricht außer Vollzug gesetzt werden.
Bei den Bestimmungen geht es darum, dass das Bildungsministerium
Schulen anweisen kann, Unterricht als Distanz- oder Wechselunterricht
oder in festen Gruppen zu organisieren. Auch der Besuch von
Schulhorten kann eingeschränkt werden. In allen Fällen solle jedoch
eine Notbetreuung eingerichtet werden.
Nach Auffassung der AfD wird durch die Regelungen das Grundrecht auf
schulische Bildung verletzt. Die Partei beklagt vor allem, dass
Schulkinder falsche Adressaten entsprechender Eindämmungsmaßnahmen
seien, die ohnehin untauglich seien. Die AfD ist der Ansicht, dass
die Anordnung von Distanzunterricht eine Schulschließung darstelle,
die gegen das Infektionsschutzgesetz und damit gegen höherrangiges
Bundesrecht verstoße.
Dem hielt das Gericht entgegen, die AfD habe nicht schlüssig
dargelegt, dass Anordnungen zur Schulorganisation durch das
Bildungsministerium zu schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden
Eingriffen in die Grundrechte der Schüler führten. Zudem sei nicht
offensichtlich, dass der Verordnungsgeber bei Erlass der
angegriffenen Reglungen den Rahmen der ihm im Infektionsschutzgesetz
eingeräumten Ermächtigungsgrundlage überschritten habe.
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