Firmen bekommen länger Zeit für Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Berlin (dpa) - Firmen sollen länger Zeit für die mögliche Rückzahlu
ng
von Corona-Soforthilfen bekommen. Wie das
Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte, sind
großzügigere Fristen nun möglich. Die Länder erhielten im Zuge von

Überprüfungen der Soforthilfen mehr Flexibilität. Durch eine Änderu
ng
der Verwaltungsvereinbarung werde die Frist zur Vorlage von
Schlussberichten der Länder um weitere sechs Monate auf den 31.
Dezember 2022 verschoben. Damit werde es möglich, Unternehmen und
Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Länder zu
einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von
Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine
Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von
Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücke
n,
Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes
Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

Bund und Länder hatten bei der Soforthilfe vereinbart, in
stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel
bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in
mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden, hieß es
in einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder. Habeck
hatte sich für einen zeitlichen Aufschub möglicher Rückzahlungen
ausgesprochen, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Länder-Wirtschaftsminister begrüßten die längere Frist. «Viele
Unternehmen sind weiter von Einschränkungen durch die Pandemie
betroffen», sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) als
Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz. Ihnen und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebe die Entscheidung des Bundes
jetzt mehr Planungssicherheit. Je nach Verlauf der Pandemie könnte es
sich als notwendig erweisen, eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist
bis Sommer 2023 vorzusehen, wie es die Länder angeregt hatten.

Die baden-württembergische Wirtschafsministerin Nicole
Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte: «Nun haben wir grundsätzlich die
Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der
Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben. Damit sollte
es gelingen, dass die Rückmeldung abhängig der pandemischen Lage und
der hierdurch verursachten wirtschaftlichen Situation der betroffenen
Betriebe möglichst keine untragbare Belastung für deren Liquidität
darstellt.»