Bitte verwenden Sie die dpa-lno 0274 nicht rpt nicht. Die Wissenschaftsbehörde und die SPD-Bürgerschaftsfraktion haben ihre Angaben zum Sommersemester geändert. Demnach gibt es dafür doch noch keine Pläne oder Entscheidungen. Sie erhalten in Kürze eine be

Weggebrochene Studentenjobs, wenig Geld, viele Online-Seminare, kaum
soziale Kontakte: Hamburgs Studierende trifft die Corona-Pandemie.
Zumindest den Zeitdruck wollen ihnen Behörde und Bürgerschaft nehmen
und zudem deren Ansprüche auf Förderung sichern.


ZURÜCKZIEHUNG - Regelstudienzeit soll auch für das Sommersemester
verlängert werden
(Foto - Archiv)

Hamburg (dpa/lno) - Die Regelstudienzeit und somit auch die
Bafög-Ansprüche von Hamburgs Studierenden sollen wegen der
Corona-Pandemie erneut verlängert werden. Die Wissenschaftsbehörde
plane für das Sommersemester eine Verlängerung der individuellen
Regelstudienzeit um ein Semester, sagte ein Sprecher der
Wissenschaftsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Es wäre das dann
fünfte Semester, das wegen der Pandemie nicht auf die
Regelstudienzeit angerechnet und auch für die zeitlich befristete
Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als

Null-Semester gezählt würde.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine Verlängerung des entsprechenden,
Ende März auslaufenden Gesetzes vom 8. September 2020. Die rot-grüne
Koalition machte bereits deutlich, den Plänen der Behörde folgen zu
wollen. «Als Politik leisten wir unseren Beitrag, dass Hamburgs
Studierende auch in Zeiten der Pandemie vernünftig durch ihr Studium
kommen», sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin Annkathrin Kammeyer der
dpa. Dazu gehöre, dass die Regelstudienzeit mit Blick auf den
Pandemieverlauf noch einmal um ein weiteres Semester verlängert
werde. «Mit einem Bürgerschaftsantrag werden die Regierungsfraktionen
die dazu notwendige Verlängerung der Rechtsgrundlage auf den Weg
bringen.»

Für das laufende Wintersemester gelte bereits die verlängerte
Regelstudienzeit, sagte der Sprecher der Wissenschaftsbehörde. Die
Abwicklung der Prüfungen werde individuell von den Hochschulen
geregelt. Die Option auf Online-Prüfungen, sofern möglich und
zulässig, bestehe weiterhin. «Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass
durch die Pandemie keine Nachteile für Studierende entstehen sollen»,
betonte der Sprecher.

Unterdessen haben die jüngsten 2G-plus-Regeln der Stadt an der
Universität dazu geführt, dass die bislang geltenden 2G-Regeln wieder
zu 3G gelockert wurden. Als Begründung heißt es in einem Schreiben
der Hochschulleitung, dass «nicht davon ausgegangen werden kann, dass
die meisten Studierenden bereits eine Boosterimpfung erhalten haben».
Deshalb dürften nun nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch
wieder Getestete an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Da die mehr als 40 000 Studierenden der Universität Hamburg in der
Regel jünger als 30 Jahre alt sind und die Ständige Impfkommission
bei dieser Altersgruppe von der Nutzung des Moderna-Impfstoffs abrät,
sind sie bei der Auffrischungsimpfung auf den Hersteller
Biontech/Pfizer angewiesen. Doch von dem erreichen nach wie vor zu
wenig Impfdosen Hamburg - was wiederum dazu führt, dass sich viele
Studierende mit einer Grundimmunisierung unter 2G-plus-Bedingungen
täglich testen lassen müssten. Unter 3G-Bedingungen trifft dies nur
auf die relativ geringe Zahl an gänzlich Ungeimpften zu.