Corona-Kontaktbeschränkung gilt künftig auch für 14-Jährige

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsen setzt das Mindestalter, ab dem die
Corona-Kontaktbeschränkungen gelten, um ein Jahr herab. Von Samstag
an sollen 14-Jährige bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl
mitgezählt werden, kündigte eine Regierungssprecherin am Freitag an.
Damit werde die Kontaktvorgabe an die übrigen an das Alter geknüpften
Regelungen der Corona-Verordnung angeglichen. Bisher galt die
Ausnahme «bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren», in der
neuen Fassung soll sie für Kinder «bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres» greifen.

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich in Niedersachsen mit maximal
neun weiteren Menschen treffen. Wer weder geimpft noch genesen ist,
darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines
weiteren Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden dabei jeweils
Kinder sowie Betreuer von Menschen mit Behinderung oder von
Pflegebedürftigen.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite