Gesundheitsministerin verteidigt Schulschließungen wegen Corona-Krise

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula
Nonnemacher (Grüne) hat die Corona-Regeln der ersten Welle im Jahr
2020 mit der Schließung auch von Schulen verteidigt. «Wir haben diese
Krankheit sehr ernst genommen und als eine schwerwiegende Bedrohung
für die Gesundheit der Bevölkerung eingeschätzt», sagte sie am
Freitag im Corona-Untersuchungsausschuss des Landtags, der sich mit
der Pandemie-Zeit bis September 2020 befasst. Brandenburg habe sich
im März 2020 dem Trend angeschlossen, Schulschließungen zu verfügen,

weil dies im Rahmen der Eindämmung der Pandemie für angemessen
gehalten wurde. Später sei das sehr viel kritischer gesehen worden.

Schulen und Kitas waren ab 18. März bis auf eine Notbetreuung vorerst
geschlossen. Auch der Handel war - bis auf Läden für Alltagswaren -
zunächst zu. Für Besuche von Krankenhäusern und Pflegeheimen gab es
Beschränkungen. Die Regeln wurden ab Mitte April gelockert, Schulen
öffneten schrittweise ab dem 20. April wieder.

Die Ministerin räumte ein, dass manche Beschränkungen hart gewesen
seien, «dass uns das auch belastet hat und wir das immer wieder
diskutiert haben». Die Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen hätten
zum Beispiel für ältere Menschen auch zu Einsamkeit und Depressionen
geführt. Als weiteres Beispiel nannte sie, dass Krankenhäuser
werdenden Vätern den Zugang zu Geburtsstationen untersagten. Die
Landesregierung habe versucht, einen vertretbaren Mittelweg zu
finden. Es sei aber darum gegangen, angesichts schwerer Ausbrüche in
Kliniken und Pflegeheimen Menschen mit besonders hohem
Erkrankungsrisiko zu schützen.

Nonnemacher war bereits im Juni vergangenen Jahres als Zeugin im
Untersuchungsausschusses. Das Gremium befragte unter anderem auch die
Vizepräsidentin des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
und Gesundheit, Katarina Weisberg.

Die AfD-Fraktion will mit dem Untersuchungsausschuss hinterfragen, ob
die Eingriffe infolge der Krisenpolitik der rot-schwarz-grünen
Landesregierung verhältnismäßig waren und ob sie dazu beitrugen, die

Verbreitung des Coronavirus einzuschränken. Es geht nur um die
Pandemie-Zeit bis September 2020. Die AfD im Landtag hält die
Maßnahmen für unverhältnismäßig. Sie hatte sich mit einer Klage a
n
das Landesverfassungsgericht gewandt, weil sie kritisiert, dass
mehrere ihrer Anträge abgelehnt wurden.