Polizei Magdeburg erneuert Regeln für unangemeldete Demos

Magdeburg (dpa/sa) - Auch in den kommenden Wochen gelten weiterhin
strengere Regeln für unangemeldete Proteste in Magdeburg. Die
Polizeiinspektion Magdeburg, die auch die Versammlungsbehörde der
Landeshauptstadt ist, hat am Freitag eine entsprechende
Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass zwischen
den Teilnehmern von nicht angezeigten Versammlungen ein
Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden muss. Außerdem dürfen die Proteste ausschließlich
ortsfest stattfinden. Demozüge durch die Straßen sind also nach wie
vor untersagt.

Seit Wochen gehen in Sachsen-Anhalt Menschen gegen die Corona-Politik
auf die Straße. Zuletzt waren die Proteste in Magdeburg nicht
angemeldet. Eine Versammlung gilt als angemeldet, wenn sie mindestens
48 Stunden vorher den Behörden angezeigt wird. Bei den Demos kam es
unter anderem auch zu Zusammenstößen zwischen Teilnehmern und
Einsatzkräften. Die Polizei hatte daher schon in der letzten
Dezemberwoche eine inhaltlich gleiche Allgemeinverfügung
veröffentlicht. Diese trat mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft.