Bei Corona-Protest in Dresden 22 Verfahren gegen Gegendemonstranten

Dresden (dpa) - Die Dresdner Polizei hat 22
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Menschen eingeleitet, die am
Donnerstag einen Corona-Protest am Universitätsklinikum verhindern
wollten. Dabei gehe es um Verstöße gegen die zu diesem Zeitpunkt
geltende sächsische Corona-Verordnung, sagte ein Polizeisprecher am
Freitag. Demnach waren am Donnerstag nur zehn Teilnehmer bei
Versammlungen erlaubt. Die Menschen, die vor dem Uniklinikum
beieinander standen, hätten somit ebenfalls gegen diese Verordnung
verstoßen. Seit Freitag sind unabhängig von der Inzidenz oder
Überlastungsstufe 200 Teilnehmer gestattet.

Am Donnerstagabend stellten sich Medizinstudierende in weißen Kitteln
und mit Schildern wie «Impfen statt Schimpfen» schützend vor das
Gelände des Klinikums. In mehreren Telegram-Gruppen war zuvor zu
einem sogenannten Spaziergang in der Nähe aufgerufen worden. Die
Polizei unterband nach eigenen Angaben einen größeren Aufzug. Später

waren mehrere Gruppen im Stadtgebiet unterwegs. Insgesamt wurden über
200 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

In sozialen Netzwerken entbrannte Kritik daran, dass die Polizei auch
Personalien der Gegenprotestanten aufnahm. Ein Polizeisprecher sagte
dazu: «Unabhängig der politischen Motivation ist die Polizei an Recht

und Gesetz gebunden.» Die Beamten seien gehalten gewesen, die zu
diesem Zeitpunkt geltende Corona-Notfallverordnung durchzusetzen.

Auch wurde unter anderem auf Twitter gemutmaßt, dass die in weiße
Kittel gekleideten Gegenprotestierer Anzeigen wegen eines
Uniformierungsverbots auf Versammlungen erhielten. Das war laut
Polizeisprecher nicht der Fall.