Entwurf: Teilnehmergrenze von 35 bei Versammlungen soll fallen

Die Begrenzung auf 35 Teilnehmer bei Versammlungen in Thüringen stand
zuletzt auf der Kippe. Nun soll sie laut einem Verordnungsentwurf
wegfallen - einige Auflagen bleiben jedoch.

Erfurt (dpa/th) - Die Teilnehmerbegrenzung auf 35 Menschen bei
Versammlungen in Thüringen soll aufgehoben werden. Das geht aus einem
ersten Entwurf für die neue Corona-Verordnung des Landes hervor, der
der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Verordnung soll am 23.
Januar in Kraft treten. Demnach sollen Kundgebungen weiterhin - bis
auf genehmigte Ausnahmen - nur ortsfest durchgeführt werden.
Teilnehmer müssten den Mindestabstand einhalten und eine medizinische
Maske oder FFP-2-Maske tragen. Außerdem sollen die zuständigen
Behörden durch Auflagen sicherstellen, dass der Infektionsschutz
gewährt ist.

In Thüringen sind derzeit unter freiem Himmel nur ortsfeste
Kundgebungen mit 35 Personen erlaubt. Die aktuelle Corona-Verordnung
sieht Ausnahmen vor, wenn dies aus infektionsschutzrechtlichen
Gründen vertretbar ist. Innenminister Georg Maier (SPD) hatte sich
zuletzt für eine Aufhebung dieser Teilnehmerbegrenzung stark gemacht.
Auch Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte dafür ihre
Zustimmung signalisiert. Unangemeldete Aufzüge gegen die
Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen
stattfanden, wären nach den neuen Regeln weiter unzulässig.

In dem Verordnungsentwurf ist außerdem die Anwendung der
2G-Plus-Regel in der Gastronomie ab 23. Januar enthalten. Bislang
hatte dies nur in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von
mindestens 1000 gegolten. Ausgenommen von der Regel wären demnach
Betriebskantinen, Mensen oder Autohöfe.

Bund und Länder hatten vergangene Woche eine 2G-Plus-Regelung für
Restaurants, Cafés und Kneipen vereinbart. Demnach haben nur Geimpfte
und Genesene mit negativem Corona-Test sowie Menschen mit
Auffrischungsimpfung Zugang. Thüringens Ministerpräsident Bodo
Ramelow (Linke) hatte angekündigt, dass Thüringen zum 23. Januar
diesen Entschluss umsetzen wolle.

Für Bereiche, in denen 2G oder 2G-Plus gilt, sollen dem Entwurf
zufolge auch Zugangslösungen über ein Bändchensystem möglich sein.

Diese müssten vor Weitergabe gesichert und dürften nur am Tag der
Ausgabe gültig sein, hieß es. Der Entwurf muss nun unter anderem noch
im Landtag behandelt werden, Änderungen sind möglich.