Erleichterungen bei Testpflicht und kürzere Quarantäne

Frisch Geimpfte und Genesene werden bei Besuchen der Gastronomie mit
Geboosterten gleichgestellt. Mit einer Änderung der Quarantänefristen
soll die Wirtschaft am Laufen gehalten werden, wenn Omikron die Zahl
der Corona-Infizierten weiter in die Höhe treibt.

Mainz (dpa/lrs) - An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue
Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen
der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen
halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen
in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die
frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft
beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen
sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe
dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung
vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne
ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und
Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut
Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie
bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen
Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne
oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines
Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden
Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von
14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig
beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung
damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach
Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen
Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der
Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der
Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach
fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.
Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen
Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich.

Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben
bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut
Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung
sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des
Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend
eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene
Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine
Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag
soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz
berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit
den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die
Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische
Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test
machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger
Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte
beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht
aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz
erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft
und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur,
arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und
in Quarantäne sein sollten.