Krankenhäuser sehen Probleme bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Berlin (dpa) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die
Gewerkschaft Verdi sehen eine große Rechtsunsicherheit bei der
Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Einrichtungen mit
schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen. «Wir müssen

ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen
Nachweis über eine Impfung bekommen haben», sagte DKG-Chef Gerald Gaß

den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Dann müsste das
Gesundheitsamt nach seinen Worten auf diese Menschen zugehen, ihnen
eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssten und
die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.

«Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab
15. März keinen Impfnachweis vorlegen», sagt Gaß. «Stellen wir die

Mitarbeiter dann frei? Und ist das arbeitsrechtlich eindeutig
geklärt?» Nach Einschätzung der DKG-Juristen sei es das nicht.

Die Gesundheitsexpertin im Verdi-Bundesvorstand, Sylvia Bühler, sagte
den Zeitungen: «Aus unserer Sicht darf wegen der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht niemandem gekündigt werden.»
Niemand dürfe dem Gesundheitswesen ganz verloren gehen, man brauche
alle Arbeitskräfte. «Daher: Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen

werden. Das ist unsere politische und juristische Auffassung.»

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte
Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit
schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis
zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.