Verkürzte Quarantäne: Neue Corona-Regeln ab Freitag

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur
Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der
Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste
Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung
Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne
ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre
Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei
Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis
jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne
.

Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach
zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht
frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei
Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach
der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptom
e
haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.

Ab Freitag greift zudem die 2Gplus-Regel in Außenbereichen der
Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen
sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu
ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr
als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.

Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu
vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für
mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und
das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen.