Bund-Länder-Gruppe will Einweisung in Entziehungsanstalt erschweren

Berlin (dpa) - Damit nicht mehr so viele Straftäter in
Entziehungsanstalten untergebracht werden, hat eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Gesetzesänderung
erarbeitet. In ihrem Abschlussbericht, der am Donnerstag
veröffentlicht wurde, heißt es, die Unterbringung solle sich künftig

stärker auf Verurteilte konzentrieren, «die aufgrund ihres
übermäßigen Rauschmittelkonsums und der daraus resultierenden Gefahr,

erhebliche rechtswidrige Taten zu begehen, tatsächlich der Behandlung
in einer solchen Einrichtung bedürfen».

Damit solle der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl
der dort untergebrachten Straftäter «möglichst gebremst, zumindest
abgemildert werden». Erreicht werden soll dies, indem die
Voraussetzungen für eine solche Anordnung enger gefasst werden.
Außerdem sollen «sachwidrige Anreize für Täter», auf eine solche

Unterbringung zu dringen, vermieden werden. Dazu gehört laut Bericht
beispielsweise die Möglichkeit, dass die restliche Freiheitsstrafe
früher zur Bewährung ausgesetzt wird.

«Die Kliniken sind überlastet, und zunehmend sind offenbar auch
Personen untergebracht, die in der Entziehungsanstalt gar nicht
richtig aufgehoben sind, sondern zum Teil sogar den Therapieverlauf
der wirklich behandlungsbedürftigen Personen behindern», sagte
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der Bericht biete «eine
sehr gute Grundlage für die Überarbeitung des Sanktionenrechts im
Bereich des Maßregelvollzugs». Er werde dazu bald einen Entwurf
vorlegen. Dem Bericht zufolge stieg die Zahl der in
Entziehungsanstalten Untergebrachten von 2017 bis 2020 um 18 Prozent
auf 5280 Verurteilte.

Baden-Württembergs Sozialminister, Manne Lucha (Grüne), hatte im
Dezember gesagt, die Gerichte wiesen seit 2018 immer mehr Straftäter
vor allem in die Entziehungsanstalten für Suchtkranke ein. Obwohl die
Kapazitäten in den baden-württembergischen Kliniken seit 2017 um 24
Prozent gesteigert worden seien, könnten nicht mehr Menschen
innerhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Frist aufgenommen
werden. Die Folge sei, dass Straftäter auf freien Fuß gesetzt würden.