Wieder mehr Asylsuchende - weniger Abschiebungen

Im ersten Pandemiejahr 2020 waren weniger Asylsuchende nach
Sachsen-Anhalt gekommen. Für 2021 gibt es ein Plus und Zahlen auf
Vor-Corona-Niveau. Die Bedingungen für Abschiebungen sind weiter
schwierig.

Magdeburg (dpa/sa) - Im vergangenen Jahr haben wieder ähnlich viele
Asylsuchende Sachsen-Anhalt erreicht wie in den Jahren 2018 und 2019.
Insgesamt seien es im Jahr 2021 knapp 3000 Menschen gewesen, teilte
das Innenministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit. Im Jahr zuvor,
dem ersten der Corona-Pandemie - hatte die Zahl mit 2244 deutlich
niedriger gelegen, 2018 und 2019 waren es jeweils gut 2800 gewesen.
Die meisten Neuankömmlinge stammen aus Syrien gefolgt von
Afghanistan, Irak, Georgien und der Türkei.

In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (Zast) stehen laut
Ministerium insgesamt 2000 Plätze zur Verfügung, die unter anderem
pandemiebedingt aber nicht komplett genutzt werden können. Sie
verteilen sich auf Halberstadt, Magdeburg und Bernburg. Zusätzlich
stehen als Außenstelle ein ehemaliges Schullandheim in Blankenburg
mit bis zu 85 Plätzen und ab dem 12. Januar bis zum 204 weitere
Plätze in einer Jugendherberge in Naumburg zur Verfügung.

Derzeit sind laut Ministerium rund 1100 Menschen in der Zast
untergebracht. Wann die Kapazitätsgrenze erreicht ist, hänge von der
Entwicklung der Zugangszahlen ab. «Witterungsbedingt gingen in den
vergangenen Jahren die Zugangszahlen in den Wintermonaten regelmäßig
zurück. Dies trifft auch aktuell für Januar 2022 zu», hieß es. In d
er
ersten Kalenderwoche seien 39 Menschen registriert worden.

Im Jahr 2021 wurden laut Ministerium insgesamt 260 Menschen durch die
Behörden des Landes Sachsen-Anhalt abgeschoben. Das waren nochmal
weniger als im ersten Corona-Jahr 2020, als es 288 Abschiebungen gab,
2019 waren noch 563 Menschen zurückgeführt worden. Die wichtigsten
Zielländer seien neben Georgien und Armenien Frankreich, Schweden und
Österreich. In die europäischen Länder wurden die Menschen in der
Regel aufgrund des Dublin-Abkommens zurückgeführt; sie müssen in da
s
Land zurück, in dem sie nach ihrer Flucht aus den Heimatländern
zuerst Asyl beantragt hatten.

Bis Ende November 2021 sind zudem 220 Ausländerinnen und Ausländer
freiwillig aus Sachsen-Anhalt ausgereist, hieß es. Die statistischen
Angaben für den Monat Dezember liegen noch nicht vor.

In Sachsen-Anhalt waren nach dem Ausländerzentralregister zum Ende
November 2021 rund 6450 ausreisepflichtige Menschen registriert.
Die wichtigsten fünf Herkunftsländer dieser Ausreisepflichtigen seien
Indien, Afghanistan, Benin, Guinea-Bissau und die Russische
Föderation gewesen.

«Das Haupthemmnis für Abschiebungen und freiwillige Ausreisen bei
ausreisepflichtigen Menschen ist die mangelnde Kooperation der
betreffenden Herkunftsstaaten der Ausreisepflichtigen», erklärte das
Ministerium. Bei einem Großteil der ausreisepflichtigen Menschen
handele es sich um abgelehnte ehemalige Asylsuchende. Für
Sachsen-Anhalt sei Indien mit knapp 860 Ausreisepflichtigen, die sich
hier aufhielten, das wichtigste Herkunftsland. Es habe durch seine
Botschaft im Jahr 2021 kein einziges Passersatzpapier ausgestellt.
Ausreisepflichtige ohne Pass - das sei der Regelfall - könnten nicht
abgeschoben werden.

Benin und Guinea-Bissau (jeweils 400 Ausreisepflichtige) hätten ihre
Botschaften in Deutschland geschlossen. Wieder andere Staaten hätten
zum Teil sehr bürokratische Anforderungen für Rückführungen. Dem Bu
nd
und der EU sei es 2021 praktisch kaum gelungen, eine bessere
Mitwirkung der Herkunftsstaaten mit bisher mangelnder
Kooperationsbereitschaft zu erreichen.

Hinzu kämen spezielle Bedingungen in der Corona-Pandemie wie
reduzierte oder gestrichene Flüge sowie geforderte aktuelle
PCR-Tests. Teils seien auch aufgrund der Lage in den Herkunftsstaaten
keine Abschiebungen möglich, das betreffe derzeit insbesondere
Afghanistan und Syrien.