Sportveranstaltungen in Thüringen weiter ohne Zuschauer

Weimar (dpa/th) - Sportveranstaltungen müssen in Thüringen vorerst
weiter ohne Zuschauer stattfinden. Das entschied das
Oberverwaltungsgericht (OVG) des Freistaats im Weimar, wie das
Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter wiesen damit die Klage
eines Sportvereins gegen die entsprechende Regelung in der
Corona-Verordnung der Landesregierung ab. Der Beschluss des Gerichts
ist unanfechtbar.

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des OVG stellte
fest, dass der Ausschluss von Zuschauern bei Sportveranstaltungen ein
geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie und zur Erreichung des
Gesundheitsschutzes sei. Dies gelte selbst dann, wenn «nicht
eindeutig bestimmt werden könne, welchen konkreten Beitrag zum
Infektionsgeschehen das Zusammenkommen im Rahmen von
Sportveranstaltungen leiste.»

Ein Zuschauerverbot verhindere aber unmittelbare Kontakte von
Personen und wirke der Übertragung des Virus durch Tröpfchen und
Aerosole entgegen. Damit könne erreicht werden, dass die Zahl der an
Covid-19 Erkrankten sinke und es letztlich auch zu einer Verringerung
der Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Patienten komme.
Dies gelte umso mehr, als die Omikron-Variante, die sich
augenblicklich im Vormarsch befinde, wohl eine deutlich stärkere
Infektionsdynamik aufweise.

Ob der Ausschluss von Zuschauern von Sportveranstaltungen im
Gegensatz zu anderen Veranstaltungen dem Gleichheitsgrundsatz
widerspricht, ließen die Richter noch offen. Dies müsse
gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt und entschieden
werden.