Sachsen lockert Corona-Beschränkungen - häufig gilt 2G-plus-Regel

Lange war Sachsen bundesweit der größte Corona-Hotspot, inzwischen
hat der Freistaat die niedrigste Inzidenz. Die Regierung reagiert
darauf und lockert zahlreiche Beschränkungen - auch wenn die
Omikron-Welle vor der Tür steht.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen lockert von diesem Freitag an seine
strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene
Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft)
oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist
ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man
etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch
relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18
und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen
können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am
Mittwoch in Dresden.

Sie soll bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn
die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die
Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500
steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die
Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in
Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf
Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der
Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts
der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Vorsicht.

Konkret ist folgendes geplant:

Kontakte: Treffen bleiben stark eingeschränkt. Ein Hausstand darf nur
mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt
zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, genauso wenig genesene und
vollständig geimpfte Erwachsene sowie persönliche Assistenten von
Menschen mit einer Behinderung.

Kultur: Viele Bereiche dürfen wieder öffnen - aber nur mit
Einschränkungen und wenn die Überlastungsstufe so wie aktuell nicht
erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten
gilt dann 2G und eine Kontakterfassung. Theater, Opernhäuser,
Konzertsäle und Kinos können nur mit 2G-plus besucht werden. Die
Häuser dürfen ihre Kapazität maximal zur Hälfte und mit bis zu 500

Gästen auslasten; bei einer 25-prozentigen Auslastung sind 1000
Zuschauer möglich.

Freizeit- und Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie
Kosmetik und Fußpflege öffnen mit 2G, für Friseure gilt 3G (genesen,

geimpft oder getestet). Reisebüros und Versicherungsbüros haben
gleichfalls 2G als Voraussetzung. In Spielhallen, Spielbanken und
Wettannahmestellen ist 2G-plus vorgeschrieben. Für Solarien, Kunst-,
Musik- und Tanzschulen gilt 2G. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben
geschlossen. Bäder und Saunen - außer Dampfsaunen - dürfen mit
2G-plus öffnen, auch Prostitution ist mit dieser Maßgabe erlaubt.

Sport: Fitnessstudios öffnen mit 2G-plus im Innenbereich. Für
Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die Altersgrenze für
Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete
18. Lebensjahr angehoben. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte
(Überlastungsstufe und Inzidenzen) dürfen auch Sportanlagen inklusive
Skilifte wieder in Betrieb gehen. Für die Nutzung von Sportanlagen im
Innenbereich ist 2G-plus sowie eine Kontakterfassung vorgeschrieben,
für den Außenbereich 2G und ebenfalls Kontakterfassung. Analog zur
Regelung in der Kultur werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer
zugelassen. Demnach sind also auch bei Spielen der Fußball-Bundesliga
maximal 1000 Fans möglich.

Gastgewerbe und Gastronomie: Auch hier gibt es Lockerungen, wenn die
Schwellenwerte nicht überschritten werden. Übernachtungen in Hotels,
Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie
touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der 2G-plus-Regel
erlaubt. Gaststätten sollen künftig bis 22 Uhr (statt 20 Uhr) öffnen

können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2G-plus notwendig, im
Außenbereich 2G.

Einzelhandel: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für
Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerie
n,
Apotheken, aber auch Tankstellen gibt es keine G-Einschränkungen. Für
alle anderen Geschäfte gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte u
nd
Blumenläden. Neu ist eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis
etwa in einem Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem
Bändchen am Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Versammlungen: Hier wird die bisherige Reduzierung auf zehn
Teilnehmer und eine ortsfeste Kundgebung aufgehoben. Unabhängig von
der Inzidenz oder Überlastungsstufe sind künftig 200 Teilnehmer
gestattet. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, können bis zu
1000 Menschen teilnehmen und dann auch durch die Straßen ziehen.