OVG verhandelt über Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel

Münster (dpa) - Mit dem Wunsch schwerkranker Menschen, sich selbst
töten zu können, beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht des
Landes Nordrhein-Westfalen am 2. Februar. Die Kläger aus
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen fordern den
Zugang zu dem Betäubungsmittel Natriumpentobarbital. Wie das Gericht
am Mittwoch mitteilte, soll im Anschluss an die mündliche Verhandlung
auch eine Entscheidung verkündet werden. Das Gericht in Münster ist
zuständig, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn, die Anträge auf Erteilung
einer Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels abgelehnt hatte.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klagen
abgewiesen. Das OVG verhandelt jetzt über die Berufung.
Natriumpentobarbital gilt unter den Betroffenen als sanfteste
Möglichkeit, sich selbst zu töten. Ob der Tod aber wie erhofft ohne
Komplikationen eintritt, ist unter Experten umstritten.

Die Kläger berufen sich auf das in der Verfassung garantierte
Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben
einschließt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar
2020 entsprechend entschieden. Die Kläger leiden an schwerwiegenden
Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Krebs.