Corona im Gefängnis: Großteil der Insassen vollständig geimpft

In Thüringen haben etwas mehr als 66 Prozent der Menschen den
vollständigen Grundschutz gegen Corona mit der meist nötigen zweiten
Spritze. Aber wie ist die Quote dort, wo Menschen nicht einfach so
zum Impfen gehen können?

Erfurt (dpa/th) - Berührungen sind verboten, für Besuch gilt die
2G-Regel, Maskenpflicht auch hinter Gittern: Die Corona-Pandemie hat
den Alltag in den Thüringer Justizvollzugsanstalten (JVA) nachhaltig
verändert. Zum Schutz der Gefangenen und Angestellten gibt es nach
Angaben des Justizministeriums in Erfurt «vielfältige Vorkehrungen»,

um einem Infektionsrisiko bestmöglich entgegenzuwirken und die
Impfquote zu erhöhen. «Es wurde umfassend und wiederholt auf die
Pandemie, ihre Auswirkungen und möglichen gesundheitlichen Folgen
hingewiesen», hieß es. Medizinisches Personal kläre zur Impfung auf.


Derzeit sind in Thüringens Gefängnissen rund 1500 Menschen
untergebracht. Etwa 950 Menschen arbeiten in einer Anstellung im
Justizvollzug. Dem Ministerium zufolge ist mittlerweile ein Großteil
der JVA-Insassen mithilfe mobiler Impfteams vollständig gegen das
Coronavirus geimpft worden. Die Impfquote liege bei den Gefangenen
bei rund 70 Prozent. «Gegenwärtig werden auch Angebote für sogenannte

«Boosterimpfungen» gemacht, die recht rege wahrgenommen werden»,
sagte ein Sprecher. Ähnlich sehe es bei den Bediensteten aus: Nach
einer Umfrage Mitte Dezember waren je nach JVA zwischen 67 Prozent
und 92 Prozent geimpft oder genesen. Thüringenweit lag die Impfquote
bei den mindestens ein Mal Geimpften bei 68,5 Prozent, für den
vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze bei
66,5 und für Auffrischungsimpfungen bei 38,1 Prozent (Stand 11.
Januar).

Die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im
Justizvollzug (BVAJ) verwies vor Kurzem auf eine
unterdurchschnittliche Impfquoten unter den Inhaftierten. Auch bei
den im Justizvollzug arbeitenden Menschen sowie bei externen
Bediensteten mit Zugang zu den Gefängnissen blieben die Impfquoten
vielerorts hinter dem Erforderlichen zurück.

Daher müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht möglichst schnell
auf JVAs ausgeweitet werden, forderte die Bundesvereinigung. «Wir
haben in den Thüringer Justizvollzugsanstalten eine
überdurchschnittliche Impfbereitschaft bei den Insassen. Deshalb gibt
es keinen Anlass für weitergehende Forderungen, die sowieso seitens
des Bundes vorgegeben werden müssten», sagte Thüringens
Justizminister Dirk Adams (Grüne).

In Untermaßfeld kam es nach Angaben einer Gefangenen-Gewerkschaft
jedoch wiederholt zu Corona-Ausbrüchen. In dem Zuge seien Gefangene
hier über einen unnötig langen Zeitraum komplett isoliert worden.
Bedienstete sollen demnach das Virus in die Anstalt gebracht haben.
Bei den Vorfällen handle es sich um «lediglich zwei Corona-Geschehen
von einem gewissen Umfang», hieß es aus dem Ministerium. Die
Maßnahmen seien in enger Abstimmung mit dem zuständigen
Gesundheitsamt getroffen und die Verhältnismäßigkeit streng geprüft

worden. Wie das Virus in die JVA gelang, sei reine Spekulation. Auch
Gäste oder Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie das externe
Fachpersonal könnten in Betracht kommen.

Neu ankommende Gefangene wurden und werden laut Ministerium für zwei
Wochen gesondert auf separaten Aufnahmestationen untergebracht, «um
jede Gefahr einer möglichen Ansteckung der Gefangenen wie des
Personals zu minimieren». Bisher seien keine Menschen in Haft im
Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben.