Strengere Regeln für Restaurantbesuche und Sport

Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen, beim Sport und im
Restaurant greift im Norden künftig 2G plus. Spätabends müssen die
Gaststätten schließen, Diskotheken sind ganz zu. Wegen stark
gestiegener Corona-Infektionszahlen handelt die Regierung.

Kiel (dpa/lno) - In Restaurants und beim Sport drinnen gilt in
Schleswig-Holstein von Mittwoch an die Regel 2G-plus: Damit haben nun
nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder
Auffrischungsimpfung Zutritt. Die Landesregierung beschloss dazu am
Dienstagabend eine neue Corona-Verordnung. Bei Veranstaltungen
drinnen gilt nun grundsätzlich Maskenpflicht. Gaststätten müssen
zwischen 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen. Diskotheken bleiben bis auf
Weiteres ganz zu.

Schleswig-Holstein hatte lange Zeit die niedrigsten Corona-Zahlen,
zählt mittlerweile aber zu den Bundesländern mit den höchsten
Sieben-Tage-Inzidenzen. Weihnachtspartys in Diskotheken und Clubs
trugen zur Verbreitung des Virus bei. Maskenpflicht und
Kapazitätsbegrenzungen galten dort erst seit dem 28. Dezember.
Regierungschef Daniel Günther (CDU) gab Fehler zu.

2G-plus gilt künftig auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools sowie

bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen für Kundinnen und Kunden
kein Tragen einer Maske möglich ist wie in der Kosmetik. Medizinisch
oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind ausgenommen. Beim
Friseur gilt aber weiter 3G (geimpft, genesen, getestet).

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisierte den
Wechsel zum 2G-plus-Modell für Restaurantbesuche. «Die Branche sieht
die Regel in Schleswig-Holstein als unverhältnismäßig und nicht
notwendig an», sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis der

Deutschen Presse-Agentur. Das Gastgewerbe sei zu keiner Zeit für die
Erhöhung der Infektionszahlen mitverantwortlich gewesen. Unter den
Betrieben herrsche «nackte Angst», dass ihnen die Mitarbeiter «bei
einem dritten Quasi-Lockdown» weglaufen.

Am Montag hatte der Landtag für Schleswig-Holstein die epidemische
Lage festgestellt und damit der Regierung ermöglicht, Discos zu
schließen und eine Sperrstunde zu verhängen. Eine Regelung für ganz
Deutschland war im November ausgelaufen.

Am Mittwoch greifen im Norden weitere Verschärfungen. Bei
Familienfesten sind auch in Gaststätten nur maximal zehn Teilnehmer
erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Bei
Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind 500
Menschen erlaubt. Bei allen anderen Veranstaltungen sind drinnen bis
zu 50, in Außenbereichen bis 100 Teilnehmer zulässig.

Für Chöre gilt drinnen künftig beim Singen Maskenpflicht, das Spielen

von Blasinstrumenten ist vorerst nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gibt
es hierbei für Profimusiker, -Sänger und Prüflinge. Auch an der Kasse

im Supermarkt gilt künftig Maskenpflicht. An Sportwettbewerben
drinnen dürfen nur noch 50 Menschen teilnehmen, draußen 100.

In Kita gilt eine Pflicht zu Tests dreimal pro Woche vom 17. Januar
an für geimpfte oder genesene Beschäftigte ohne Auffrischungsimpfung.
In Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe müssen sie sich
künftig dreimal statt bislang zweimal wöchentlich testen, für
Ungeimpfte besteht dort weiter tägliche Testpflicht. Das gilt auch
für ambulante Pflegedienste.

Die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
war im Norden am Dienstag auf 633,0 Fälle gestiegen (Montag: 587,3).
Die Landesmeldestelle gab die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen am
Dienstag mit 4113 an - so viele wie noch nie. Darunter waren aber
auch zahlreiche Nachmeldungen. Die Hospitalisierungsinzidenz - die
angibt, wie viele Corona-Kranke je 100 000 Menschen innerhalb einer
Woche in Kliniken gekommen sind - stieg von 2,89 auf 3,37.