Kabinett beschließt neue Corona-Landesverordnung
Kiel (dpa/lno) - Die Landesregierung hat am Dienstag erneut schärfere
Corona-Regeln für Schleswig-Holstein beschlossen. Ab Mittwoch greift
beim Sport drinnen und beim Restaurantbesuch die 2G-plus-Regel, wie
aus der neuen Corona-Landesverordnung hervorgeht. Damit haben nur
Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder
Auffrischungsimpfung Zutritt. Während Gaststätten von 23.00 bis
5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz
schließen.
Bei Veranstaltungen drinnen gilt künftig grundsätzlich Maskenpflicht,
bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind
nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ab 17. Januar für
immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Für
Chöre gilt künftig beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von
Blasinstrumenten drinnen ist vorerst nicht mehr erlaubt. Auch an der
Kasse im Supermarkt gilt künftig Maskenpflicht.
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