Erlass: Gesundheitsämter können verkürzte Quarantäne schon anwenden
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen
dürfen in Einzelfallentscheidungen die von Bund und Ländern
beschlossenen verkürzten Quarantäneregelungen bereits anwenden,
obwohl die entsprechende Verordnung noch aussteht. Das geht aus einem
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums hervor, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Darin bittet Gesundheitsstaatskretär Edmund
Heller die Gesundheitsämter, entsprechend der Bund-Länder-Beschlüsse
zu verfahren.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte am Dienstag
betont, dass man für die offizielle Verordnung erst noch die neuen
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarte. Bund und Länder
hatten beschlossen, das unter anderem geboosterte Kontaktpersonen
nicht mehr in Quarantäne müssen. Andere sollen sich zum Beispiel nach
sieben Tagen freitesten dürfen.
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