Justizministerium will Ersatzfreiheitsstrafen nicht aussetzen

Potsdam (dpa/bb) - Das Brandenburger Justizministerium hält die von
der Linksfraktion im Landtag geforderte Aussetzung von
Ersatzfreiheitsstrafen in der Corona-Pandemie derzeit nicht für
erforderlich. Die aktuelle Situation der Belegung in den
Justizvollzugsanstalten mache weder die Aussetzung einer
Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen noch von kurzen
Freiheitsstrafen notwendig, teilte Ministeriumssprecher Horst Fischer
am Dienstag in Potsdam mit. Das gelte auch im Bereich der für
Neuzugänge eingerichteten Quarantänestationen der Anstalten.

Das Ministerium verfolge aber mit den Anstaltsleitungen die
Entwicklung der Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf
Haftanstalten. Solche Ersatzstrafen werden etwa fällig, wenn eine
Geldstrafe nicht gezahlt wird.

Die Linksfraktion will mit ihrer Forderung auf stark steigende
Corona-Infektionszahlen reagieren und Ladungen zum Haftantritt für
Menschen mit kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bis
mindestens März 2022 aussetzen. Zahlreiche Länder hätten den
Haftantritt bei einer solchen Strafe zur Bekämpfung der Pandemie in
der Vergangenheit ausgesetzt - auch Brandenburg zwischenzeitlich. Die
Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen berge wegen der oft schwierigen
Lebensumstände der Betroffenen eine erhöhte Gefahr eines schweren
Verlaufs einer Infektion zum Beispiel im Vollzug, heißt es in dem
Antrag.