2G-plus-Regel soll ab Montag in Brandenburger Gaststätten gelten

Potsdam (dpa/bb) - In der Brandenburger Gastronomie soll von Montag
an eine 2G-plus-Regelung zur Eindämmung der Omikron-Variante des
Coronavirus gelten. Darauf habe sich das Kabinett der
rot-schwarz-grünen Landesregierung am Dienstag verständigt, teilte
die Staatskanzlei mit. Dann wäre der Zutritt in Gaststätten, Bars und
Kneipen für Geimpfte und Genesene zusätzlich mit einem tagesaktuellen
negativen Corona-Test möglich. Ausgenommen von der Testpflicht sollen
Menschen mit einer Booster-Impfung bleiben.

Dies gelte auch, wenn Kulturveranstaltungen von der 2G-plus-Regelung
Gebrauch machten, so die Staatskanzlei. Zudem soll im Öffentlichen
Nahverkehr eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten. Die neuen
Corona-Regeln, die sich an den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz
orientieren, sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden. Die
Bund-Länder-Konferenz hatte die FFP2-Maskenpflicht im Nah- und
Fernverkehr sowie in Geschäften allerdings nur «dringend empfohlen».