Hitler-Gruß gezeigt - «Der schöne Klaus» zu Geldstrafe verurteilt

«Der schöne Klaus» sieht sich als Gentleman und Künstler, aber
keinesfalls als Nazi. Dennoch soll der ehemalige Zuhälter auf St.
Pauli nun eine Geldstrafe wegen Zeigens des Hitler-Grußes zahlen.

Hamburg (dpa/lno) - Wegen Zeigens des Hitler-Grußes hat das
Amtsgericht Hamburg den Künstler Klaus Barkowsky zu einer Geldstrafe
von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der auf dem Kiez von St.
Pauli unter dem Namen «Der schöne Klaus» bekannte 68-Jährige habe
nach ihrer Überzeugung am 28. Mai vergangenen Jahres zweimal den Gruß
vor zahlreichen Menschen auf dem Hans-Albers-Platz gezeigt und dabei
einmal sogar «Sieg heil!» gerufen, erläuterte Richterin Nicola
Lübke-Detring am Dienstag in ihrer Urteilsverkündung.

Sie sprach den ehemaligen Zuhälter wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen schuldig. Strafmildernd
berücksichtigte die Richterin, dass der Angeklagte zur Tatzeit
alkoholisiert war. Barkowsky hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe
von 40 Tagessätzen à 50 Euro Einspruch eingelegt. Die Vertreterin der
Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze zu 30 Euro gefordert.

Wie ein Barkeeper als Zeuge berichtete, war dem Zwischenfall ein
Streit um das Tragen einer Corona-Schutzmaske vorausgegangen. Der
68-Jährige sollte die Bar verlassen, weil er keinen Mund-Nase-Schutz
getragen habe. Auch vor Gericht erschien der Angeklagte ohne Maske,
legte aber ein ärztliches Attest vor, das die Richterin akzeptierte.

«Der schöne Klaus» zeigte sich den Presse-Fotografen mit Hut und
Sonnenbrille, die schulterlangen Haare anfangs zu einem Knoten
zusammengebunden. Noch vor dem offiziellen Prozessbeginn erklärte er:
«Ich bin ein Mensch, der immer lustig ist. Wenn er am Feiern ist,
bewegt er sich und hebt seinen Arm hoch. Also unschuldiger geht es
nicht.»

Dem Gericht erläuterte er, dass er eine klare Haltung gegen
Rechtsextremismus habe. Er sei nicht vorbestraft. Über seine
Vergangenheit als Mitglied der «Nutella-Bande», einer
Zuhälter-Gruppierung an der Reeperbahn in den 80er Jahren, sagte er:
«Ich war mal als Milieu-Manager tätig.» Er sei anders als andere
Zuhälter gewesen und habe bei Konflikten vermittelt. Inzwischen male
er Bilder und sei Mitglied des Künstlerkollektivs «Ewig». Außerdem

sei er ehrenamtlich in der Obdachlosenhilfe tätig.

«Dass Sie keine nationalsozialistische Gesinnung haben, das glaube
ich Ihnen», sagte die Richterin. Aber darauf komme es bei der Tat
nicht an. Die Symbole seien tabuisiert. «Entscheidend ist, dass ein
objektiver Dritter das als Hitler-Gruß verstehen konnte», erklärte
Lübke-Detring. In seinem Schlusswort bekräftigte Barkowsky: «Als
Hitler-Gruß würde ich das persönlich nicht sehen.» Er identifiziere

sich damit überhaupt nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 68-Jährige erklärte
jedoch, wenn möglich, würde er die «Geldbuße» durch soziale Arbei
t
abgelten. «Ich bin nicht vorbestraft, und das soll auch so bleiben»,
betonte er nach der Verhandlung.