NRW schränkt PCR-Tests als Impf-Ersatz im Amateursport ein

Düsseldorf (dpa/lnw) - PCR-Tests gelten in Nordrhein-Westfalen im
Amateursportbereich nur noch als Ersatznachweis zu einer
Corona-Impfung, wenn man wenigstens eine Impfung nachweisen kann. Das
erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am
Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten
Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf. Bei nicht geimpften
Berufssportlern gelte die PCR-Ersatzregelung hingegen noch, bis es
eine bundesgesetzliche Regelung zur Impfpflicht gebe.