Kabinett beschließt Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation
München (dpa/lby) - Bayern setzt die von Bund und Ländern vereinbarte
Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um: Künftig beträgt
die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge
Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist
eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest
möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48
Stunden symptomfrei sein muss. Die verkürzten Fristen treten noch am
Dienstag in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am
Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung
von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es
müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als
Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits
nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.
Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben,
frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen
sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderunge
n
umgesetzt hat. Herrmann nannte dafür voraussichtlich Freitag oder
Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher galt
für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person
eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.
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