FFP2-Masken in Geschäften im Südwesten ab Mittwoch Pflicht

Stuttgart (dpa/lsw) - Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene im
Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung
wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in
der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Die neue Verordnung
gilt von diesem Mittwoch an.

Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben
Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen
und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich
regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske
getragen werden.

Das Land will sich für die hoch ansteckende Omikron-Variante des
Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der
Kliniken derzeit nicht überschritten werden. «Der Rückgang der
Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder», erklärte
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In anderen
Bundesländern könne man sehen, «dass sich Omikron in Deutschland
rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die
Höhe schießen». Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten

wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen.

Deswegen werde das Land an der Alarmstufe II mit härteren
Einschränkungen festhalten, die zum Beispiel die Schließung von Clubs
und Discos umfasst. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue
Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die
Isolierung von Corona-Infizierten. Damit das öffentliche Leben nicht
zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die
Quarantäne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in
Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt
geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als
«frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrige
n
sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden.
Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest
freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron
infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten
ist nicht möglich.

Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte
Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können

auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café,
Kino oder zum Fußballtraining.