Geflügel rund ums Plothener Teichgebiet muss in den Stall

Schleiz (dpa/th) - Geflügel im Bereich rund um das Plothener
Teichgebiet im Saale-Orla-Kreis muss ab sofort in Stall oder Voliere
bleiben. Die Maßnahme dient zum Schutz vor der Geflügelpest und
betrifft elf Ortschaften. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die
am Dienstag erlassen wurde, tritt am Mittwoch in Kraft, wie das
Landratsamt mitteilte.

«Der Wasservogelzug ist in vollem Gange und in den kommenden Wochen
wird der Wildvogelbesatz in den bereits gut besetzten Rastgebieten,
wozu das Plothener Teichgebiet zählt, noch etwas zunehmen», erklärte

Amtstierärztin Franziska Hornfeck. Hintergrund ist den Angaben
zufolge, dass insbesondere an der norddeutschen Küste seit Mitte
Oktober wieder vermehrt tote Wildvögel gefunden werden, bei denen das
aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde. Im Dezember habe es auch
schon erste Nachweise in Thüringer Geflügelbeständen gegeben.

Konkret von der sogenannten Aufstallungspflicht betroffen sind die
Ortschaften Dittersdorf, Pahnstangen, Bucha, Dreba, Knau, Plothen,
Pörmitz, Schöndorf, Tausa, Finkenmühle und Volkmannsdorf. Das
Geflügel muss entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren
beziehungsweise vergleichbaren Vorrichtungen untergebracht werden,
die nach oben eine dichte Abdeckung haben und gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesichert sind.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine
Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen
Vögeln vorkommt.