Gericht: Arzt wurde Weiterbildungserlaubnis zu Recht entzogen

Minden (dpa/lnw) - Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat einem
Mediziner zu Recht die Weiterbildungserlaubnis entzogen. Nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hatte der Arzt aus
Ostwestfalen in einem Fall eine Weiterbildung bescheinigt, die so
nicht stattgefunden hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Montag der
Deutschen Presse-Agentur sagte. In einem weiteren Fall wurde ein
falscher Zeitpunkt für eine Weiterbildung attestiert. Mehrere Medien
hatte zuvor über den Fall berichtet.

Vor Gericht hatte sich der Arzt uneinsichtig gezeigt. Auch aus diesem
Grund könne die Ärztekammer davon ausgehen, dass es auch in Zukunft
Pflichtverletzungen geben könnte. Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig, der Gang vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster ist möglich (Az.: 7 K 1887/20).

Die Ärztekammer hatte dem Mediziner im Juni 2020 die
Weiterbildungsbefugnis entzogen. Gegen diesen Schritt war der Arzt
gerichtlich vorgegangen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter könne
die Ärztekammer aber zu Recht davon ausgehen, dass für die Aufgabe
die nötige persönliche Eignung fehle. Es bestehe Wiederholungsgefahr.
Er sei als weiterbildender Arzt Garant für die Erfüllung der Aufgabe.
Besonders, weil bei der Praxis-Weiterbildung im Krankenhaus die
Erfüllung nicht gesondert überprüft werde. Die Kammer müsse sich
deshalb auf die Angaben verlassen können.

In der bescheinigten Weiterbildung hatte der sich weiterbildende
Mediziner die Operationen im Januar 2018 aber nicht in Ostwestfalen
im Beisein des Klägers, sondern in Libyen gemacht. Das wurde aber von
der Ärztekammer nicht anerkannt. Für ein Weiterbildungszeugnis im
Juli 2019 soll der Kläger einen falschen Zeitraum ausgestellt haben.