Betriebe können neue Corona-Hilfen beantragen - Engpass bei Prüfern

Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
können ab sofort die neue Corona-Hilfe beantragen. Für den
Förderzeitraum Januar bis März 2022 könne nun durch prüfende Dritte

für Unternehmen die Überbrückungshilfe 4 beantragt werden, teilte die

Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwerin am Montag mit. Dies gelte
für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem
Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, deren Umsatz wesentlich durch
die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde.

«Erfreulich ist, dass der Bund die Forderung unter anderem auch der
IHK zu Schwerin berücksichtigt hat, wonach freiwillige Schließungen
aufgrund von Unrentabilität sich nicht nachteilig auf die Förderung
auswirken dürfen», kommentierte Siegbert Eisenach,
Hauptgeschäftsführer der IHK Schwerin.

Um Corona-Hilfen zu beantragen, müssen Unternehmen ihre Umsatzangaben
zuvor durch Dritte, etwa Steuerberater, prüfen lassen. Genau bei
diesen scheint es laut der Vereinigung der Unternehmensverbände für
Mecklenburg-Vorpommern (VUMV) momentan einen Engpass zu geben. «Nicht
zuletzt durch die im ersten Quartal anstehenden
Jahresabschlussarbeiten für deren Mandanten. Dieses Problem ist nicht
neu und sollte durch die entsprechenden Stellen berücksichtigt
werden», sagte Sven Müller, Geschäftsführer des VUMV.