Kabinett entscheidet über neue Regeln für Gastronomie

Das öffentliche Leben kommt nach dem Jahreswechsel in Bayern wieder
in die Bahn - doch Corona thront weiter über allem. Wie es für die
Menschen im Freistaat weiter gehen soll, will das Kabinett am
Dienstag festzurren.

München (dpa/lby) - Die Corona-Pandemie beherrscht mit stark
steigenden Infektionszahlen wegen der um sich greifenden
Omikron-Variante weiter die Diskussionen. Am Dienstag will die
bayerische Staatsregierung über das künftige Vorgehen beraten. Im
Mittelpunkt steht die Frage, wer in nächster Zeit noch Zugang zu
Restaurants und Gaststätten bekommt - zweifach Geimpfte und Genesene
(2G) oder nur noch zweifach Geimpfte und Genesene, die bereits eine
Auffrischungsimpfung haben oder ersatzweise ein negatives
Testergebnis vorweisen können (2G plus).

Eine entsprechende Empfehlung für die Booster-Impfung als
Voraussetzung für den Gaststättenbesuch hatte in der vergangenen
Woche die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern
ausgesprochen. In Bayern sieht es jedoch nicht danach aus, als würde
diese Empfehlung schnell umgesetzt. Der Freistaat sei bei 2G plus in
der Gastronomie «sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch», deutete
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Vorfeld an. 

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hatte bereits im Vorfeld
Pläne für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen kritisiert.
Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte
erklärt, für 2G plus in der Gastronomie gebe es keine medizinisch
plausiblen Gründe. Am Montag meldete sich auch der Verein zum Erhalt
der Bayerischen Wirtshauskultur zu Wort: «Es ist absolut
unbegreiflich, wieso die Gastronomie von der Politik wieder einmal
als Sündenbock und Druckmittel gegen die Bevölkerung missbraucht
wird», sagte Vereins-Geschäftsführerin Ursula Zimmermann. Eine ga
nze
Branche werde sehenden Auges gegen die Wand gefahren - nur um die
Bereitschaft zur Booster-Impfung zu erhöhen. 

Bayern war gemeinsam mit Sachsen-Anhalt bei diesem Punkt bereits am
Freitag aus der gemeinsamen Bund-Länder-Linie ausgeschert - beide
Länder gaben jeweils eine Protokollerklärung ab. Söder verwies unte
r
anderem darauf, dass Bayern in weiten Bereichen bereits schärfere
Regelungen habe. So sind etwa Kneipen und Discos - anders als in
anderen Ländern - ganz geschlossen.

Am Dienstag will man auch über die Verkürzung der Quarantäne für
Kontaktpersonen und der Isolierung für Infizierte beraten und
entscheiden - Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, die
Regeln zu vereinheitlichen und die Fristen zu verkürzen. Die Münchner
Virologin Ulrike Protzer mahnte Tempo bei diesen Entscheidungen an.
«Wenn wir so langsam agieren, können wir mit dem Tempo der neuen
Variante kaum mithalten», sagte die Expertin dem Bayerischen
Rundfunk. Es müsse auch klargestellt werden, dass die nachgewiesene
Infektion eines Zweifach-Geimpften einer Auffrischungsimpfung
gleichzusetzen ist. Das müsse eindeutig geregelt werden, es gebe
bereits eindeutige Studienergebnisse. 

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) hat die am Montag
gestarteten Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder erneut
verteidigt. «Ich glaube, dass es wirklich funktionieren wird, weil
die Eltern ja auch größtes Interesse daran haben, dass die Sicherheit
in den Kitas sehr hoch ist», sagte sie am Montag dem Bayerischen
Rundfunk. Schummelei durch die Eltern lasse sich zwar nicht
ausschließen. «Aber ich baue wirklich darauf, dass das größte
Interesse auch bei den Eltern daran besteht, dass die Kinder in einer
sicheren Umgebung betreut werden.»

Seit Montag gilt in Bayern zwar keine Testpflicht in den Räumen der
Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten. In
den Kitas zu testen, würde laut Trautner das Erziehungspersonal
überfordern. «Die Kinder sind noch sehr klein, sie schaffen es nicht
alleine, dies zuverlässig an sich selber durchzuführen. Insofern wäre

es für die Beschäftigten nicht leistbar.»

Bayernweit gibt es etwa 10 200 Kitas. Trautners Ministerium verwies
gegenüber «Antenne Bayern» darauf, dass die Nachweispflicht anders

als bei Schulkindern gehandhabt werde. «Die Testnachweispflicht gilt
nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Kita-Kinder - auch diese
Kinder können jedoch weiterhin Berechtigungsscheine für eine dreimal
wöchentliche Testung erhalten», hieß es dem Radiosender zufolge aus
dem Ministerium.

Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen
grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind
an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht
werden, an dem es wieder betreut wird. Die Einrichtungen können
selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die
Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber jedes Mal
ein mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen
müssen.

Die Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen waren bereits vor dem
Schulbesuch auf freiwilliger Basis gebeten worden, Selbsttests
vorzunehmen, um eine Corona-Welle nach den Ferien in den
Klassenzimmern von vornherein zu vermeiden. Über die Ergebnisse
erster Tests wurde bis zum späten Montagnachmittag zunächst noch
nichts bekannt.