Gastgewerbe begrüßt geplante Ausnahmen von Testpflicht

Wer geboostert ist und ein Lokal besuchen will, muss dafür keinen
Corona-Test machen. Das soll demnächst auch für frische Geimpfte und
Genesene gelten. Für die Gastronomiebranche sind das gute Nachrichten
nach einem Umsatzeinbruch im Dezember.

Mainz (dpa/lrs) - Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat die von
der Landesregierung angebotene Befreiung der frisch Geimpften und
Genesenen von der Testpflicht vor einem Lokalbesuch begrüßt. Der
Mehraufwand bei den Kontrollen sei für die Betriebe zu bewältigen,
sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, am Montag der
Deutschen Presse-Agentur.

Die Branche habe die entsprechende Ankündigung von
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am vergangenen Freitag mit
Erleichterung vernommen und bereits am Wochenende das
Gesundheitsministerium und am Montag auch die Staatskanzlei über
diese Haltung informiert. Haumann sprach von einem Schritt in die
richtige Richtung.

Dreyer hatte am Freitag nach den Bund-Länder-Beratungen zum künftigen
Corona-Kurs die Ausnahmeregelungen für die frisch Geimpften und
Genesenen vorgeschlagen und angekündigt, sie wolle mit dem
Branchenverband klären, ob dieser eine solche Lösung für sinnvoll und

machbar hält. Ausnahmen von der Testpflicht soll es demnach für
Menschen geben, deren Impfung oder Genesung noch keine drei Monate
zurückliegt. Erst nach diesem Zeitraum können diese Menschen eine
Auffrischungsimpfung bekommen.

Laut der 2G-plus-Regel müssen Geimpfte und Genesene in
Rheinland-Pfalz bislang einen tagesaktuellen negativen Corona-Test
vorweisen, um Zutritt in ein Lokal zu bekommen. Menschen mit einer
Auffrischungsimpfungen sind von der Testpflicht ausgenommen.

Mit der geplanten Regelung werde die Testpflicht «ein kleineres
Hindernis und die Gästegruppe wird größer», sagte Haumann. Schon
jetzt müssten die Wirte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einen sehr genauen Blick auf das Impfzertifikat eines Gastes werfen.
«Das ist ein Mehraufwand von vermutlich nur wenigen Sekunden. Es ist
allemal weniger Aufwand als ein zusätzlicher Test am Eingang des
Lokals», betonte Haumann. So ein Test dauere mit dem Warten auf die
Auswertung ungefähr eine Viertelstunde. «Deshalb ist das unterm
Strich eine enorme Entlastung. Das gilt zuallererst für die Gäste,
die dieser Zielgruppe angehören, aber auch für die Betriebe.»

Laut Haumann haben die Corona-Einschränkungen den
rheinland-pfälzischen Gastronomiebetrieben im Dezember Umsatzeinbußen
von 51 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gebracht. Mit
Blick auf das Gesamtjahr 2021 seien die Umsatzeinbußen im vergangenen
Dezember rund 15 Prozent höher als im Monatsschnitt. Der Verband gehe
davon aus, dass dies vor allem auf die Anfang Dezember eingeführte
Testpflicht zurückzuführen sei.

Wenn die Ausnahmeregelung für frisch Geimpfte und Genesene umgesetzt
werde, «hätten wir endlich einmal etwas Verlässliches», sagte
Haumann. Die rheinland-pfälzische Gastronomie wünsche sich nun, dass
dies auch bundeseinheitlich so geregelt werde. Es gebe immer wieder
Situationen, dass die jeweiligen Corona-Einschränkungen in den
Nachbarländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen oder
aber auch in Rheinland-Pfalz härter oder weniger hart ausfielen.
«Beides führt zu Unverständnis und Verunsicherung bei den Gästen un
d
im Zweifel zu weniger Besuchen», sagte Haumann.

Die neuen Corona-Regelungen nach der Bund-Länder-Runde, die unter
anderem auch eine Verkürzung von Quarantänezeiten vorsehen, sollen
laut Dreyer an diesem Dienstag im Kabinett besprochen werden - «und
dann wollen wir sie auch sehr schnell umsetzen», hatte sie am Freitag
angekündigt. Allerdings handele es sich um eine Bundesverordnung, die
zunächst noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müsse.