OVG: Eilantrag gegen Verbot von «Montagsspaziergängen» erfolglos

Koblenz (dpa/lrs) - Ein Eilantrag gegen das für den Kreis Südliche
Weinstraße verfügte Verbot sogenannter Montagsspaziergänge am 3.
Januar 2022 ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz
erfolglos geblieben. Das teilte die Justiz in Koblenz am Montag mit.
Mit seinem Beschluss bestätigte das OVG eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße.

Der Kreis hatte Ende Dezember eine Allgemeinverfügung gegen nicht
angemeldete Corona-Proteste und vergleichbare Versammlungen am 3.
Januar erlassen. Er stützte das Verbot auf das Versammlungsgesetz und
argumentierte unter anderem, dass von den Treffen eine nicht geringe
Infektionsgefahr ausgehe. Dagegen legte ein Antragsteller Widerspruch
ein, den das Verwaltungsgericht am 3. Januar ablehnte. Die Beschwerde
dagegen wies das Oberverwaltungsgericht am gleichen Tag zurück.

Die Zeit sei für eine Feststellung zu kurz, ob das auf das
Versammlungsgesetz gestützte Verbot der «Spaziergänge» offensichtli
ch
rechtmäßig oder rechtswidrig sei, teilte das OVG mit. Dazu müssten
unter anderem das Verhältnis zwischen Versammlungsrecht und
Infektionsschutzrecht und weitere juristische Fragen geklärt werden.

Seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren aber als offen zu
betrachten, falle die gebotene Interessenabwägung zu Lasten des
Antragstellers aus, entschied das Oberverwaltungsgericht. Dies zudem,
nachdem die Kreisverwaltung erklärt habe, dass eine Verlängerung des
Versammlungsverbots über den 3. Januar 2022 hinaus nicht geplant sei.