Partei Liberale Demokraten klagt vor NRW-Verfassungsgerichtshof

Münster (dpa/lnw) - Vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat
die Partei Liberale Demokraten (LD) Klage am Verfassungsgerichtshof
des Landes in Münster eingelegt. Der NRW-Landesverband will per
Organstreitverfahren gegen den Landtag und per Antrag auf
einstweiliger Anordnung klären lassen, ob die Vorschriften wegen der
Corona-Pandemie hätten geändert werden müssen. Parteien, die nicht im

Land- oder Bundestag vertreten sind, müssen bis spätestens 59 Tage
vor der Wahl im Mai Unterstützungsunterschriften von mindestens 1000
Wahlberechtigten vorlegen. Die Listen müssen persönlich und
handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Partei sieht ihre Chancengleichheit verletzt und verweist auf
geänderte Regeln bei der Kommunalwahl 2020 und der Bundestagswahl
2021. Wegen der Infektionsgefahr und der damit erschwerten Situation,
die Unterschriften zu sammeln, war die erforderliche Mindestzahl bei
diesen Wahlen reduziert worden. Die Partei beklagt, dass die
Vorschriften vor der Landtagswahl nicht entsprechend angepasst
wurden.