Ministerium will erst Ende Februar über die Luca-App entscheiden
Die Luca-App soll in Baden-Württemberg dabei helfen, Corona-Kontakte
nachzuverfolgen. Allerdings ist die Zahl der Kritiker groß. Und eine
Alternative zur privaten Software gibt es auch auf Staatskosten. Nun
läuft der Vertrag aus. Wie entscheidet sich das Land?
Stuttgart (dpa/lsw) - Erst Ende Februar und damit kurz vor der Ende
der Frist soll in Baden-Württemberg über die weitere Nutzung der
Luca-App für die Corona-Kontaktdatenverfolgung entschieden werden.
«Über eine mögliche Verlängerung wird in den nächsten Wochen unte
r
anderem mit den baden-württembergischen Gesundheitsämtern, die Luca
nutzen, beraten», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am
Montag. Der Vertrag mit den Betreibern der Software läuft nach
früheren Angaben des Ministeriums Ende März aus und verlängert sich
ohne eine fristgerechte Kündigung automatisch. Eine Evaluation sei
noch nicht abgeschlossen.
Eigentlich hatte das Land bis Ende des vergangenen Jahres und «auf
der Grundlage der bis dahin gemachten Erfahrungen und den dann noch
notwendigen Erfordernissen» entscheiden wollen.
Nach einem Zwischenfall mit der App in Mainz war am Wochenende auch
die Kritik in Baden-Württemberg wieder laut geworden. Die
rheinland-pfälzische Polizei hatte bei Ermittlungen zu einem
Todesfall unrechtmäßig auf Daten von Besuchern einer Gaststätte aus
der Luca-App zugegriffen. Daraufhin hatten vereinzelte Politiker von
Grünen und FDP dazu aufgerufen, das digitale Tool von den mobilen
Telefonen zu löschen und den Vertrag nicht zu verlängern. «Was die
Warnung und die Nachverfolgung angeht, ist die Luca-App mausetot»,
hatte der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag,
Alexander Salomon, gesagt.
Das Land hatte die App im Frühjahr ohne Ausschreibung und
Wettbewerbsverfahren für 3,7 Millionen Euro erworben. Die Software
digitalisiert die Kontaktdaten, die Besucher beim Check-in in
Restaurants oder auch Veranstaltungsstätten erfassen. Das soll den
Betreibern der Einrichtungen helfen, die gesetzlich vorgeschriebene
Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu
erledigen.
Nach Angaben der Betreiber können die Daten nur bereitgestellt
werden, wenn das jeweilige Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb
in einem Infektionsfall gleichzeitig ihr Einverständnis erteilen und
ihre individuellen Schlüssel anwenden, um die Daten zu entschlüsseln.
Nach Unternehmensangaben haben bundesweit 40 Millionen Menschen die
Luca-App installiert.