Cannabis im Geschäft: Verkäufer sollen Süchtige erkennen können

Auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Geschäften haben sich
die Ampel-Koalitionäre geeinigt. Doch welche Voraussetzungen für eine
Verkaufslizenz gelten sollen, ist noch offen. Auch weil sich
Lauterbach vorrangig um die Bekämpfung der Pandemie kümmern muss.

Berlin (dpa) - Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss
nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen.
Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei
klar: «Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in
lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen», sagte der Minister der
Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein,
«aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen». Eine
Voraussetzung könnte eine «erforderliche Sachkunde des
Verkaufspersonals sein». Dadurch würden die Verkäufer und
Verkäuferinnen in die Lage versetzt, «Auskünfte über die Produkte z
u
erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar
Suchtkranken, entgegenzuwirken».

Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine
Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des noch jungen
Branchenverbandes Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte,
wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg
bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen
Gebieten nicht zu weit sei.

Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als
Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: «Bei Änderungen im

Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium
federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das
Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der
Pandemie-Bekämpfung alle Hände zu tun hat.»

Für ihn als Justizminister sei klar: «wenn es Shops gibt, die
Cannabis legal verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben,
die das legal anbauen und vertreiben dürfen». Bis zu einer im Gesetz
festzulegenden Höchstgrenze müsse dann für Erwachsene auch der Besitz

legal sein. Und Cannabis werde «irgendeiner Form der Besteuerung
unterliegen, wie andere Konsumprodukte auch».

Einen Schwarzmarkt werde es sicher weiterhin geben, so wie es ihn
beispielsweise für unversteuerte Zigaretten gebe. Das von Gegnern der
Legalisierung gelegentlich vorgebrachte Argument, viele Konsumenten
würden weiterhin beim Drogendealer kaufen, da er Cannabis
unversteuert billiger anbieten könne, ließ der FDP-Politiker nicht
gelten. Er gab zu bedenken, «dass in die Preiskalkulation des Dealers
auf der Straße auch das Risiko der Strafverfolgung einbezogen werden
dürfte».

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte die
Bundesregierung kürzlich aufgefordert, ihre Pläne zur Legalisierung
von Cannabis zu überdenken. Der Konsum von Cannabis dürfe nicht
verharmlost werden. Zu den Risiken zählten neben der Gefahr der
Abhängigkeit und psychischen Erkrankungen auch negative Auswirkungen
auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen. Für
medizinische Zwecke kann Cannabis heute schon genutzt werden.