Wieder Impfungen für Beschäftigte in Berliner Gerichten

In normalen Zeiten wird in der Pfandkammer des Amtsgerichts
Tiergarten Hehlerware und Diebesgut versteigert. Doch in
Pandemiezeiten ist Fantasie gefragt - erneut wird der Raum
umfunktioniert.

Berlin (dpa) - Die Berliner Justiz bietet erneut Impftermine für
Beschäftigte in ihren Gerichten an. So seien ab 24. Januar
Booster-Impfungen im Kammergericht geplant, wie Gerichtssprecherin
Lisa Jani auf Anfrage sagte. Dafür lägen bislang 50 Anmeldungen vor.
Auch die sogenannte Pfandkammer des Amtsgerichts Tiergarten auf dem
Campus Moabit, wo normalerweise Hehlerware und Diebesgut versteigert
wird, werde wieder für Impfungen genutzt.

Dort war im vergangenen Sommer bereits eine Impfstelle eingerichtet
worden, nachdem die Räumlichkeiten zuvor als Testzentrum dienten.
Später erfolgte der Pieks für Beschäftigte der Justiz dann im
Impfstützpunkt des Arbeitsmedizinischen Zentrums der Charité auf dem
Gelände des ehemaligen Moabiter Krankenhauses in unmittelbarer Nähe
zum Kriminalgericht.

«Das Angebot ist gut genutzt worden», so Jani. Insgesamt hätten
mindestens 3200 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte sowie nichtrichterliches Personal von Mai bis Mitte
Dezember 2021 das Angebot für Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen
genutzt. Rückschlüsse zur Impfquote seien allerdings nicht möglich,
da es jedem frei stand, auch zum Hausarzt oder in eines der großen
Impfzentren zu gehen. Das hätten auch viele gemacht, so Jani.

In den Justizgebäuden gilt inzwischen wie in allen anderen
öffentlichen Gebäuden die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Besucherinnen und Besucher, die diese Kriterien nicht erfüllen,
werden von den Wachtmeistern an den Eingängen des Campus Moabit zum
nahegelegenen Testzentrum geschickt. Können Prozessbeteiligte den
nötigen Nachweis nicht vorlegen, muss der jeweils zuständige Richter
entscheiden, ob eine Ausnahme gemacht werden soll.