Mehr Tests für mehr Sicherheit: Schulen und Kitas starten ins Jahr

In Bayern geht der Unterricht wieder los, und auch der Großteil der
Kindertagesstätten nimmt am Montag den Betrieb nach den Ferien wieder
auf. Damit geht auch das regelmäßige Testen weiter - nun auch
verpflichtend für die ganz Kleinen.

München (dpa/lby) - Angesichts der ansteckenderen Omikron-Variante
sollen mehr Tests ein Plus an Sicherheit bringen, wenn Schulen und
die meisten Kitas in Bayern an diesem Montag nach den
Weihnachtsferien wieder starten. Vor allem die Eltern von Krippen-
und Kindergartenkindern müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig
nicht dreimal in der Woche einen negativen Test ihrer Kinder
nachweisen, dürfen diese die Einrichtungen nicht betreten. Die
Änderungen bei den Tests in den Schulen hingegen sind minimal: Auch
geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich nun wieder

regelmäßig testen.

Bei den Kita-Kindern galt bislang nur eine Empfehlung, die Kinder auf
freiwilliger Basis dreimal in der Woche auf eine Corona-Infektion zu
testen. Die Kosten für die Selbsttests übernahm dabei wie auch in
Zukunft der Freistaat - die Eltern konnten sich Berechtigungsscheine
für den Bezug der Tests in Apotheken ausstellen lassen.

Ab dem 10. Januar jedoch müssen die Eltern testen, wenn sie nicht an
der Kita-Tür wieder abgewiesen werden wollen. Es gilt nun eine
«Testnachweispflicht»: Die Sorgeberechtigten müssen dreimal in der
Woche «glaubhaft versichern», dass sie die Kinder ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr selbst zu Hause getestet haben - und das Ergebnis
negativ ausfiel. Und zwar grundsätzlich jeden Montag, Mittwoch und
Freitag. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein
Test an dem Tag gemacht werden, an dem es das nächste Mal wieder
betreut wird.

Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als
Nachweis die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber
ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular
mitbringen müssen. Das Sozialministerium zeigt dabei ein
unerschütterliches Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der elterlichen
Angaben: «Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten
ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies
entsprechend erklärt haben», heißt es in einer Anweisung, die einen
zuvor vorgesehenen «Videobeweis» bei Zweifeln wieder zurücknimmt.

An den Schulen bleibt es bei den bisherigen Testmodalitäten - mit
einer Ausnahme: Bislang waren Schülerinnen und Schüler, die doppelt
geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der
regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit. Angesichts der
hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften
Omikron-Variante müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum
Teststäbchen greifen.