Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wird zurückgestellt

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, kann dafür ins Gefängnis kommen.
Wegen der Corona-Pandemie greift in Niedersachsen eine entsprechende
Vollstreckung in den kommenden Wochen nicht. Davon könnten einige
Menschen betroffen sein.

Hannover (dpa/lni) - Wegen der Corona-Pandemie stellt Niedersachsen
die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zunächst bis Ende
Februar zurück. Dies gelte seit Anfang Januar, wie das
Justizministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Das Ministerium
betonte, dass es sich dabei nicht um einen Straferlass handle - die
Vollstreckungen würden zeitnah nachgeholt. Wer eine gerichtlich
verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hat, kann im Gegenzug zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis kommen.

Bereits in den vergangenen Monaten hat es den Angaben zufolge immer
wieder kurzzeitig Vollstreckungsaufschübe gegeben, die mittlerweile
allerdings alle nachgeholt worden sind. Grund für die derzeitige
Zurückstellung sei die deutliche Verschärfung der pandemischen Lage,
insbesondere durch die Omikron-Variante des Coronavirus. Diese
Variante berge ein hohes Risiko, dass das Virus in die
Justizvollzugsanstalten eingetragen werde. Dieses Risiko soll mit
diesem Schritt verringert werden.

Nach Schätzungen des Ministeriums dürften von dem
Vollstreckungsaufschub landesweit rund 55 Menschen pro Monat
betroffen sein. Derzeit sind demnach insgesamt rund 4400 Menschen in
niedersächsischen Gefängnissen inhaftiert.