Buschmann rechnet mit großer Zustimmung für Familienrechtsreform
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung wird ihre angekündigte große
Familienrechtsreform nach Einschätzung von Justizminister Marco
Buschmann wahrscheinlich bis zur Mitte der Wahlperiode beschließen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem
unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie
Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue
rechtliche Möglichkeiten geben.
Die Lebenswirklichkeiten der Menschen in Deutschland hätten sich in
den vergangenen Jahren stark verändert, sagte der FDP-Politiker der
Deutschen Presse-Agentur. Im Familienrecht habe sich dies allerdings
bisher kaum abgebildet, weil sich unter den Vorgängerregierungen der
zurückliegenden 16 Jahre viele «einfach schwergetan haben mit den
gesellschaftspolitischen Realitäten». Die geplante Reform werde daher
grundlegende Veränderungen mit sich bringen, betonte Buschmann: «Wir
denken und arbeiten hier tatsächlich in historischen Kategorien.» Er
sei insgesamt überzeugt, «dass wir bei unserer Reform auf eine sehr
weitgehende gesellschaftliche Zustimmung aufbauen können».
Ein wichtiger Baustein sei die geplante «Verantwortungsgemeinschaft».
Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der
individuellen Ausgestaltung bieten. «Wir werden bei der
Verantwortungsgemeinschaft voraussichtlich ein mehrstufiges Modell
anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine
unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander
ermöglicht.» Mit einer Ehe, in der man umfassend Verantwortung für
einen anderen Menschen übernehme, sei das nicht zu vergleichen.
Vielmehr gehe es darum, Senioren-Wohngemeinschaften rechtlich
abzusichern - etwa in der Frage, wer Auskünfte erhält, wenn ein
Mitbewohner ins Krankenhaus kommt. Auch Alleinerziehende, die von
Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei
der Kinderbetreuung erhielten, könnten solche Vereinbarungen nutzen.
Vorgesehen ist außerdem, dass zwei miteinander verheiratete Frauen in
Bezug auf Kinder rechtlich genauso behandelt werden, wie wenn ein
Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das von einer der
beiden Frauen geborene Kind soll von Anfang an die Ehefrau als
zweiten Elternteil haben. Neue Möglichkeiten, Vereinbarungen über die
Elternschaft zu treffen, soll es auch für unverheiratete Paare geben.
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