Nach Bund-Länder-Gipfel: Zunächst keine großen Veränderungen

Niedersachsen hatte bereits vor Weihnachten im bundesweiten Vergleich
recht strenge Corona-Regeln verhängt. Nach den Bund-Länder-Beratungen
sind daher zunächst keine großen Veränderungen zu erwarten. Für die

Schulen zeichnet sich allerdings eine Neuerung ab.

Hannover (dpa/lni) - Die Menschen in Niedersachsen müssen sich nach
dem Bund-Länder-Gipfel zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie
zunächst auf keine größeren Veränderungen einstellen. Bund und Lä
nder
bestätigten am Freitag die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen.
Gegen das Coronavirus geimpfte Menschen sowie von einer
Covid-Infektion Genesene dürfen sich weiterhin maximal in einer
Gruppe von zehn Menschen treffen. Auch nicht gegen das Coronavirus
geimpfte Menschen dürfen sich weiterhin nur mit maximal zwei Menschen
eines weiteren Haushalts treffen.

Mit Blick auf eine überarbeitete Corona-Verordnung sagte
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitagabend, er gehe davon
aus, dass eine neue Verordnung «im Kern eine Bestätigung der jetzt
geltenden Regelungen» enthalte. Die neue Verordnung sei um den 15.
Januar zu erwarten.

Weiter betonte der Regierungschef: «Die in Niedersachsen bereits sehr
früh getroffenen Schutzmaßnahmen können derzeit nicht zurückgenomme
n
werden.» Die Landesregierung werde zeitnah über das weitere Vorgehen
in der Pandemie beraten.

Weil kündigte an, dass sich Kinder und Jugendliche vor dem Besuch der
Schule auf eine verlängerte tägliche Testpflicht einstellen müssen.
«Wir werden nicht nur, wie es zunächst hieß, in der ersten Woche nach

Schulbeginn täglich testen, sondern bis auf Weiteres», erläuterte der

SPD-Politiker. Wie lange dies genau gelten soll, sagte er zunächst
nicht.

Am Montag beginnt wieder der Unterricht nach den Weihnachtsferien. In
der ersten Schulwoche sind jeden Tag Tests vorgesehen. Dies gilt
nicht für Kinder, Jugendliche sowie Beschäftigte an den Schulen, die
bereits gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion
genesen sind. Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des
Unterrichts testen - damit soll verhindert werden, dass bei einem
positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen
wird. Die Tests werden von den Schulen gestellt.

Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig unterdessen
einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden
Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine
Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme
von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch
Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung
weniger als drei Monate zurückliegt. Für alle Übrigen sollen
Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn
sie sich nicht vorher freitesten lassen. Dies greift bundesweit. Ab
wann diese einfacheren Regeln gelten, war am Freitagabend zunächst
nicht bekannt.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) forderte vom Bund
verlängerte Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie. Wer
freiwillig wegen Unwirtschaftlichkeit schließe, müsse auch über den
Januar hinaus Anspruch auf die entsprechende Überbrückungshilfe
haben.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner sagte mit Blick auf die
Landesregierung: «Die pauschale Verlängerung der zunächst als
«Weihnachtsruhe» deklarierten Einschränkungen kann aber nur
vorübergehend hingenommen werden.» Er erwarte, dass auf Grundlage
einer verbesserten Datenlage die Landesregierung so schnell wie
möglich zu einem berechenbaren und differenzierteren Vorgehen
zurückkehre.