Oberverwaltungsgericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium

Greifswald (dpa/mv) - Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG)
hat Teile des Corona-Stufensystems der Landesregierung gekippt. Die
Richter kritisieren, wie die Auslastung der Kapazitäten auf den
Intensivstationen (ITS) bemessen wird. Entsprechende Regelungen seien
außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Entscheidung richtet sich gegen eine Neufassung der
Corona-Landesverordnung, nach der nur noch die für Covid-19-Patienten
vorgesehenen ITS-Betten als Maßstab für die Auslastung der
Kapazitäten auf diesen Stationen herangezogen werden. Die Zahl hatte
die Landesregierung für das gesamte Land mit 100 angegeben.

Diese Zahl habe der Gesetzgeber nicht in der Landesverordnung
geregelt, ebensowenig ein Verfahren zur Festlegung der Zahl,
kritisierte das Gericht. Somit habe er das Gewichtungskriterium der
ITS-Auslastung fehlerhaft festgelegt und die Grenzen seines
Gestaltungsspielraums überschritten. Denn eine entsprechende Regelung
sei laut Verfassung geboten gewesen.

Die ITS-Auslastung ist eines von mehreren Kriterien zur Einstufung
einer Region auf der Corona-Stufenkarte des Landes. Die Einstufung
ist mitunter für die geltenden Corona-Maßnahmen entscheidend.

Ebenfalls angegriffene 2G-Regelungen erklärte das Gericht hingegen
für rechtmäßig.

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