Schärfere Corona-Regeln für Gaststätten und Bars in Brandenburg

Brandenburg wird die Bund-Länder-Beschlüsse voraussichtlich
übernehmen. Ministerpräsident Woidke kündigt eine schärfere
Beschränkungen für Lokale an. Die Wirtschaft reagiert mit Kritik.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg führt für Gaststätten, Bars und
Kneipen die 2G-plus-Regel ein. Wer geimpft oder genesen ist, müsse
künftig entweder einen negativen Corona-Test vom gleichen Tag oder
eine Auffrischungsimpfung nachweisen, kündigte Ministerpräsident
Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einer Vereinbarung von Bund und
Ländern an. Das Kabinett werde die Corona-Verordnung spätestens am
18. Januar ändern. Außerdem wird die Quarantäne-Zeit verkürzt. Dami
t
plant Brandenburg zunächst eine Umsetzung der Beschlüsse.

Der Regierungschef verteidigte die Beschränkungen. «Durch Omikron
steigen die Zahlen jetzt (...) deutlich», sagte Woidke. Wegen vieler
gleichzeitiger Infektionen und eines zu geringen Anteils Geimpfter
bleibe die Gefahr einer starken Belastung des Gesundheitssystems. Er
rief dazu auf, vor allem bei Booster-Impfungen zügig voranzukommen.
«Sie schützen neben Kontaktvermeidung am besten vor Omikron. Und für

Personen, die geboostert sind, gibt es keine neuen Einschränkungen.»

Gastronomie: Bisher gilt in Gaststätten die 2G-Regel mit Zutritt für
Geimpfte und Genesene, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren. Künftig
ist in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen zudem ein Test oder eine
Auffrischungsimpfung nötig. Clubs und Diskotheken bleiben zu.

Reaktionen: Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband warnte
vor 2G plus. «Das wäre eine zusätzliche Belastung für die Betriebe
»,
sagte Olaf Lücke, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Brandenburg. Viele

Gäste würden dann auf einen Restaurantbesuch verzichten. Die
Industrie- und Handelskammern Brandenburg forderten Hilfe. In
Gastronomie und Beherbergungsgewerbe, die auch unter Fachkräftemangel
litten, spitze sich die Lage bis zur Existenzbedrohung zu, sagte der
Präsident der IHK Potsdam, Peter Heydenbluth. Woidke verwies darauf,
dass die Überbrückungshilfe IV auch für Gaststätten gelten solle, d
ie
den Betrieb wegen Corona vorübergehend schließen.

Isolation und Quarantäne: Die Zeit wird von 14 auf 10 Tage verkürzt
mit der Möglichkeit einer Freitestung nach 7 Tagen. Schüler und
Kitakinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Mit einer
Booster-Impfung entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen.

Kultur: Für Theater, Kinos und Museen gilt weiter die 2G-Regel.
Veranstalter können sich für 2G plus entscheiden.

Treffen: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Bei Treffen von
Geimpften oder Genesenen können bis zu zehn Personen zusammenkommen.
Ohne Impfung können neben dem eigenen Haushalt zwei weitere Personen
dabei sein, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Masken: Woidke verwies darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz
das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel, in öffentlichen Bussen
und Bahnen oder bei Kulturveranstaltungen empfiehlt.

Linksfraktionschef Sebastian Walter forderte kostenlose Schnelltests
und kostenlose FFP2-Masken. «Die Gefahr der Ansteckung darf keine
Frage des Geldes sein», sagte er.

Corona-Lage: Die Zahl der Ansteckungen bleibt auf hohem Niveau. Nach
Daten des Robert Koch-Instituts vom Freitag infizierten sich 441,9
Menschen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche mit dem Virus,
nach 354,7 vor einer Woche. Damit hat das Land bundesweit die
fünfthöchste Sieben-Tage-Inzidenz.