Brandenburg ordnet Stallpflicht gegen Geflügelpest an

Potsdam (dpa/bb) - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in mehreren
Geflügelbetrieben hat Brandenburg die Schutzvorkehrungen verschärft.
In Risikogebieten, die 15 Prozent der Landesfläche ausmachten, gelte
eine Stallpflicht für Hausgeflügel, teilte das
Verbraucherschutzministerium am Freitag in Potsdam mit. Die
Stallpflicht trete ab Samstag (8. Januar) in Randstreifen von
mindestens einem Kilometer um bestimmte Feuchtgebiete sowie in
Gebieten mit vielen Wildvögeln und mit viel Nutzgeflügel in Kraft.

Die Halter sollten den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
vermeiden und Hygienevorgaben umsetzen. Außerdem würden Wildvögel
verstärkt beobachtet. Zoos und Tierparks sollten Geflügel und Vögel
im Stall halten. Zuletzt war die Vogelgrippe in zwei
Putenmastbetrieben in Gorgast nahe der polnischen Grenze aufgetreten.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeigte sich
besorgt. «Eine weitere Übertragung auf Hausgeflügel gilt es unter
allen Umständen zu verhindern, der Kontakt zu Wildvögeln muss
unterbunden werden», teilte sie mit. «Die Stallpflicht ist allerdings
kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalterinnen und Tierhalter
zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit.»

In Brandenburg wurden in diesem Herbst und Winter dem Ministerium
zufolge bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Nutzgeflügel
festgestellt, rund 36 000 Tiere mussten deshalb getötet werden. Bei
Wildvögeln wurde die Geflügelpest in sechs Fällen nachgewiesen. In
der vergangenen Saison waren 159 000 Tiere getötet worden.

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts läuft derzeit in Europa
die bisher stärkste Geflügelpestepidemie ab. Die Seuche, -
umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt - ist für Hausgeflügel
hochansteckend. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland
laut Ministerium bisher nicht aufgetreten.