Neue Corona-Hilfen können beantragt werden

Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Ab sofort können Unternehmen die neue
Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die
Corona-Krise erhalten. Zu begrüßen sei, dass Umsatzeinbrüche aufgrund

freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, betonte
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Freitag in
einer Mitteilung. Die Unternehmen könnten somit auch im Januar über
die Überbrückungshilfe IV Unterstützung beantragen. Damit sei
zumindest eine Abschlagszahlung zeitnah möglich, betonte der
Minister.

Bis Ende April können Anträge für den Förderzeitraum Januar bis M
ärz
2022 gestellt werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag
in Berlin mitteilte. Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf
bis zu 100 000 Unternehmen Anträge stellen könnten. Bereits in den
nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt,
sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen
Presse-Agentur. Anders als bisher fördert der Bund nicht nur Sach-
sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen.
«Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch
die Pandemie so gut es geht abzumildern», erklärte Finanzminister
Christian Lindner (FDP).

Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen
der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro

je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind
Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen
wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem
coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten
können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie

weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten
oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind - wie etwa
Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder
Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die schließen, weil die
Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können
Überbrückungshilfe erhalten.