Corona-Inzidenz in Hamburg über 500 - Gefangene werden entlassen

Die Corona-Zahlen gehen in Hamburg steil nach oben. Vier Tage nach
der 400er- durchbricht die Sieben-Tage-Inzidenz auch die 500er-Marke.
So manch einem Insassen eines Hamburger Gefängnisses bescheren die
Infektionszahlen die Freiheit - wenn auch nur vorerst.

Hamburg (dpa/lno) - Mit 2264 Neuinfektionen an einem Tag und einer
Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 haben die Corona-Zahlen in Hamburg
neue Höchststände erreicht. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl neuer

Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche am Donnerstag
mit 533,1 an. Am Mittwoch betrug der Wert 499,4 und vor einer Woche
360,4. Zugleich erhöhte sich die Zahl der seit Beginn der Pandemie an
oder im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorbenen Menschen um 11
auf 2015. Angesichts der rasant steigenden Zahlen werden Gefangene,
die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Geldstrafen
verbüßen, in Hamburg vorerst aus der Haft entlassen.

Bei der Sieben-Tage-Inzidenz liegt die Hansestadt weiter deutlich
über dem vom Robert Koch-Institut angegebenen Bundesdurchschnitt von
285,9. Allerdings errechnet das Institut den Inzidenzwert auf anderer
Grundlage als die Hamburger Behörde und kommt für die Hansestadt
deshalb auf eine niedrigere Inzidenz von 409,8. Bundesweit ist das
dennoch der dritthöchste Wert hinter Brandenburg (435,9) und Berlin
(416,9).

Das RKI wies jedoch darauf hin, dass sich aufgrund einer geringeren
Test- und Meldeaktivität während der Feiertage noch immer ein
unvollständiges Zahlenbild ergeben könnte.

Laut Gesundheitsbehörde kamen am Donnerstag in Hamburg 2264
bestätigte neue Ansteckungen hinzu - so viele wie noch nie an einem
Tag. Insgesamt haben sich seit Februar 2020 in der Hansestadt nun
mindestens 150 039 Menschen infiziert - 124 300 davon gelten nach
RKI-Schätzung als genesen.

Immer häufiger fallen auch in Hamburg PCR-Test auf Corona positiv
aus. Die Zahl der Test habe in der zurückliegenden Woche bei täglich
rund 13 000 gelegen «und ist damit - mutmaßlich bedingt durch die
zurückliegenden Feiertage - erwartungsgemäß zurückgegangen», sagt
e
Behördensprecher Martin Helfrich der Deutschen Presse-Agentur. «Die
Rate der positiven Befunde liegt demgegenüber erheblich höher - bei
20,4 Prozent.»

Die Hamburger Labore verfügten über Kapazitäten von rund 19 500
PCR-Tests pro Tag. Zwar würden diese derzeit noch nicht voll
ausgeschöpft, sagte Helfrich. Allerdings müssten auch Kapazitäten f
ür
unplanbare Ereignisse wie beispielsweise Ausbrüche frei gehalten
werden. «Spielräume beispielsweise für umfangreiche «Freitestungen
»
mittels PCR-Diagnostik bestehen daher über den unbedingt
erforderlichen Bereich hinaus nicht.»

Mit der Freilassung der wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe
einsitzenden Gefangenen reagiere man auf die Entwicklung, sagte
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). «Indem wir die Fluktuation in
den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags
und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur
insgesamt.» Betroffen seien rund 70 Gefangene.

Am vergangenen Wochenende waren in der Justizvollzugsanstalt
Fuhlsbüttel 21 Gefangene und ein JVA-Beschäftigter positiv auf das
Coronavirus getestet worden. Der Mitarbeiter sowie fünf weitere
Beschäftigte aus derselben Schicht seien in häusliche Quarantäne
geschickt worden. Die Gefangenen seien isoliert beziehungsweise in
einer gesonderten Station untergebracht worden.

Die Justizbehörde betonte jedoch, dass die Ersatzfreiheitsstrafen
vorerst nur bis Ende April unterbrochen seien. Ersatzfreiheitsstrafen
können von einem Tag bis zu mehreren Monaten reichen und werden
beispielsweise verhängt, wenn eine Geldstrafe etwa wegen
Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr nicht bezahlt wird.

Bereits im Dezember hatte die Behörde angekündigt, dass neu verhängte

Ersatzfreiheitsstrafen ab dem 1. Januar zunächst nicht angetreten
werden müssen. Seit Beginn der Pandemie waren Ersatzfreiheitsstrafen
bereits zweimal ausgesetzt worden.

Unterdessen präzisierte die Gesundheitsbehörde die angekündigten
2G-plus-Zugangsregelungen unter anderem für Gastronomie, Kultur und
Hallensport. Von kommender Woche an ist der Zutritt nur Menschen mit
einem vollständigen Grundschutz sowie Genesenen gestattet, wenn sie
zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Von der Testpflicht
ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung
erhalten haben. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.

Wer sich nach einem vollständigen Grundschutz mit der zumeist nötigen
zweiten Spritze infiziert und genesen ist, verfügt den Angaben
zufolge über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes
Schutzniveau. Er oder sie sei damit Geboosterten gleichgestellt -
ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung aber höchstens für die
Dauer von sechs Monaten.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung
oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber
nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal
pro Woche getestet würden.